Rehabilitation

Zurück ins Arbeitsleben

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Das Wiedereingliedern hilft Arbeitnehmern, sich nach längerer Krankheit wieder an den Arbeitstag zu gewöhnen. Als Schwerbehindertenvertreter können Sie die Rückkehr in den Job unterstützen. Direkt hilfreiche Antworten oder Empfehlungen finden Sie im neuen Informationsdienst »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 4/2018.

Die stufenweise Wiedereingliederung, bekannt geworden als »Hamburger Modell«, ist im Sozialgesetzbuch geregelt: Beschäftigte können sich nach ihrer Genesung oder Rehabilitation in einem ärztlich begleiteten Prozess mit einem Stufenplan wieder an die Arbeitsbelastung gewöhnen.

Dabei sind die Arbeitnehmer nicht auf sich allein gestellt: Die Schwerbehindertenvertretung sowie der Betriebs- oder Personalrat sind an der betrieblichen Maßnahme beteiligt und können helfen – gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den behandelnden Ärzten.

Die Wiedereingliederung können alle Beteiligten anregen: Der erkrankte Beschäftigte selbst, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Betriebs- oder Personalrat und die behandelnden Ärzte.

So können Sie Beschäftigten in der Wiedereingliederung helfen:

  • die Betroffener über die Möglichkeiten der stufenweisen Wiedereingliederung informieren die Maßnahme beim Arbeitgeber anregen
  • mit dem Arbeitgeber über ergänzende finanzielle Unterstützung während der Maßnahme verhandeln.
  • die zuständigen Ärzte beim Erstellen des Wiedereingliederungsplans über die betrieblichen
  • Gegebenheiten informieren

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Die Ausgabe 4/2018 von Schwerbehindertenrecht und Inklusion führt Sie in das Thema »Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben« ein. Sie erhalten einen ausführlichen Überblick über mögliche Leistungen an Beschäftigte und Arbeitgeber, ergänzt um ein Praxisbeispiel, wie einem Arbeitnehmer nach Schlaganfall und Reha die Rückkehr in den Job gelingt. Dazu gibt es eine Checkliste zur stufenweisen Wiedereingliederung für erkrankte Beschäftigte. Weiterhin stellen Ihnen unsere Autoren das neu eingeführte »Budget für Arbeit« vor und schildern, wie die SBV einem Beschäftigten beim Wechsel von der Werkstatt für behinderte Menschen in ein reguläres Arbeitsverhältnis helfen kann. Sie können diese und eine weitere Ausgabe als Test-Abo kostenlos erhalten.

Jetzt »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« kostenfrei testen!

© bund-verlag.de (ck)

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