Mitbestimmung

Das rechtliche Handwerkszeug

23. Mai 2022 Mitbestimmung, Arbeitsrecht
Rechtsprechung

Der Betriebsrat ist neu im Amt. Jetzt ist schnelle Orientierung gefragt, damit die Interessenvertretung auch gelingt. Von zentraler Bedeutung ist dabei: Welche Rechte hat der Betriebsrat hinsichtlich welcher Inhalte und wie lassen sich diese unterschiedlichen Rechte durchsetzen? Einen Überblick gibt unsere Expertin Altun Jenner in AiB 5/2022 ab Seite 10.

Nach der konstituierenden Sitzung fängt die Arbeit des Betriebsratsgremiums an. Schnell muss sich der neue Betriebsrat nun orientieren, um erfolgreich für die Interessen der Beschäftigten einzustehen. Befindet sich im Gremium der ein oder andere »alte Hase«, kann dieser frisch gewählten Betriebsratsmitgliedern eine wertvolle Hilfestellung sein, gute Betriebsratsarbeit zu gestalten. Um die Interessen der Beschäftigten am Ende erfolgreich vertreten zu können, braucht es ein systematisches Vorgehen des Betriebsrats und Kenntnisse darüber, welche rechtlichen Hebel bei den unterschiedlichen Sachverhalten angesetzt werden können.

Systematisches Vorgehen in drei Schritten (Saseler Dreischritt)

Will das Betriebsratsgremium seine Arbeit beginnen, muss es sich in einem ersten Schritt im Klaren sein, wohin es will. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, den »Ist-Zustand« des Betriebs zu analysieren: Wie ist die Ausgangssituation im Betrieb? Was läuft gut, was liegt im Argen? Welche Gefahren bestehen, wenn Prozesse in eine bestimmte Richtung weiterlaufen? Die Gefahren, die dem Betrieb sowie den Beschäftigten drohen, müssen herausgearbeitet werden. Auf der Grundlage dieser Analyse kann der Betriebsrat dann seine Ziele festlegen.

Auf diesem Fundament aufbauend sollte der Betriebsrat in einem zweiten Schritt ermitteln, welche Handlungsmöglichkeiten ihm zur Verfolgung seiner Ziele zur Verfügung stehen. Hier muss er zweigleisig fahren. Es geht vorwiegend um die Frage, welche Berechtigungen und Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Umsetzung seiner Ziele zustehen. Des Weiteren sind betriebspolitische Vorgehensweisen wichtig, damit die Ziele des Betriebsrats kommuniziert und die Beschäftigten mitgenommen werden. Hat der Betriebsrat für sich herausgefunden, welche Berechtigungen und Mitbestimmungsrechte ihm am besten helfen, muss identifiziert werden, welche betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahren sich aus den Berechtigungen zur Durchsetzung seiner Interessen ergeben.

In einem dritten Schritt muss der Betriebsrat entscheiden, welche Rechte und Werkzeuge er zur Einflussnahme und zur Umsetzung seiner Ziele in Anspruch nehmen will. Hat er sich entschieden, welche Möglichkeiten er nutzen will, sollte er zu allen geplanten Handlungsschritten Beschlüsse fassen. Ebenso ist ein Arbeitsplan zu erstellen, in dem die Arbeitsaufgaben festgelegt und im Betriebsratsgremium verteilt werden. Eine Terminierung der einzelnen Schritte sowie die Erörterung und Abstimmung von Fristen und Kontrollmöglichkeiten sind ebenfalls sinnvoll.

Rechtliche Hebel kennenlernen

Damit der Betriebsrat für sein Handeln den richtigen Weg finden kann, ist ein systematischer Überblick über die vielen unterschiedlichen rechtlichen Einflussmöglichkeiten, die das BetrVG bietet, unerlässlich. Je nach Inhalt der Mitbestimmung werden folgende Rechte des Betriebsrats unterschieden: Unterrichtungsrechte; Anhörungsrechte, z. B. bei Kündigung; Beratungsrechte z.B. bei Veränderung von Arbeitsverfahren, Einsatz von KI; Vorschlagsrechte, z. B. bei der Personalplanung; Zustimmungsrechte, z. B. bei Einstellung und Versetzung und erzwingbare Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Einsatz technischer Einrichtungen.

Einen Überblick über die wesentlichen Rechte aus dem BetrVG und ihr Wirkung gibt unsere Expertin Altun Jenner in »Arbeitsrecht im Betrieb« 5/2022 ab Seite 10. Abonnenten können den Beitrag hier lesen.

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