Gesetzliche Unfallversicherung

Epileptischer Anfall ist kein Arbeitsunfall

04. August 2017
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Stürzt ein Müllmann vom Trittbrett eines LKWs, liegt nur dann ein Arbeitsunfall vor, wenn Arbeitsumstände oder die daraus resultierenden Risiken die Ursache für den Sturz gewesen sind. Ist dagegen eine innere Ursache, z.B. ein epileptischer Anfall, der Auslöser, liegt kein versicherter Arbeitsunfall vor – so das Sozialgericht Landshut.

Der Fall: Ein Müllmann stürzte während des Einladens von Sperrmüll vom Trittbrett des Lkw und erlitt schwere Kopfverletzungen.

Anfall Unfallfolge oder -ursache?

Ursache war ein epileptischer Anfall, wobei aber zunächst nicht klar war, ob er wegen des Anfalles gestürzt war oder ob er als Folge des Sturzes den epileptischen Anfall erlitten hatte. Das SG Landshut hat einen Arbeitsunfall verneint. Der Sturz sei aufgrund einer inneren Ursache erfolgt, zumal der Betroffene beim Aufkommen auf dem Boden keinerlei Schutzreflexe gezeigt habe. Aus den Gesamtumständen sei zu schließen, dass nicht die Arbeitsumstände oder die daraus resultierenden Risiken die Ursache für den Sturz gewesen seien, sondern ausschließlich eine innere Ursache, nämlich der epileptische Anfall. Dies schließe die Anerkennung und Entschädigung als Arbeitsunfall aus.

© bund-verlag.de (mst)

 

Quelle

Sozialgericht Landshut (31.07.2017)
Aktenzeichen S 13 U 133/15
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