Betriebsratswahl

Welches Wahlverfahren kommt in Frage?

06. Oktober 2021 Betriebsratswahl, Wahlverfahren
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Quelle: Eva Kahlmann_Dollarphotoclub

Für die Betriebsratswahl kommt das vereinfachte oder das normale Wahlverfahren in Betracht. Entscheidend ist die Größe des Betriebs. Nur in manchen Fällen hat der Wahlvorstand die Wahl zwischen beiden Verfahren. Dafür muss er die Unterschiede kennen.

Welches Wahlverfahren zum Zuge kommt, hängt vor allem von der Betriebsgröße ab. In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten (wahlberechtigt!), muss zwingend das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden (§ 14 a Abs. 1 BetrVG). Der Wahlvorstand hat also gar keine Wahl.

Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kommt das normale Wahlverfahren ins Spiel. Und aufgepasst: bei Betrieben, die zwischen 101 und 200 wahlberechtigte Beschäftigte haben, kann der Wahlvorstand wählen – zwischen dem vereinfachten und dem normalen Verfahren. So ist es nun nach dem seit Juni 2021 geltenden Betriebsrätemodernisierungsgesetz (§ 14a Abs. 5 BetrVG). Ab 201 Beschäftigte muss zwingend das normale Verfahren zur Anwendung kommen.

Was ist der Unterschied zwischen den Verfahren?

Hat der Wahlvorstand also die Wahl zwischen zwei Verfahren, sollte er wissen, was der Unterschied zwischen beiden ist. Hier ein paar Fakten:

  • Kürzere Fristen: Das vereinfachte Wahlverfahren soll in kleineren Betrieben das komplizierte Wahlverfahren vereinfachen. Es gelten kürzere Fristen, in der Regel könnte es in zwei Wochen durchgeführt werden, während das normale Wahlverfahren ca. 6 Wochen dauert.
  • Wahlsystem: Der zweite wesentliche Unterschied liegt im Wahlsystem: Das normale Wahlverfahren wird als Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt. Dabei stimmen die Wähler nicht für Wahlkandidaten, sondern für eine Vorschlagsliste. Der Wähler hat nur eine Stimme und gibt diese einer Liste. Gibt es allerdings nur eine Vorschlagsliste und stehen damit nur die auf dieser Liste stehenden Personen zur Wahl, kommt es auch beim normalen Wahlverfahren zur Mehrheitswahl. Hier hat der Wähler so viele Stimmen wie Mitglieder in den Betriebsrat zu wählen sind. Im vereinfachten Wahlverfahren hingegen findet immer eine Personenwahl (Mehrheitswahl) statt – hier werden die Stimmen also direkt für einzelne Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber abgegeben.

Tipp: Details mit einer Übersicht zu den Wahlverfahren findet Ihr in Berg/Heilmann, »Betriebsratswahl 2022« – Rn. 36 ff.

© bund-verlag.de (fro)

Micha Heilmann, u.a.
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