Betriebsratsamt

Ende der Amtszeit in Sicht: Durchstarten oder aussteigen?

17. September 2021 Betriebsratsamt, Amtszeit
Entscheidung
Quelle: pixabay

Zum Ende einer Amtszeit fragen sich viele Betriebsratsmitglieder, wie es für sie weitergehen kann. Dabei eröffnen sich verschiedene Optionen. Welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt, was die Aufgaben zum Ende der Amtszeit sind und wie die Nachwuchs- und Talentförderung im Betriebsrat gelingt, zeigt Ihnen Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2021.

Die meisten Betriebsratsmitglieder fragen sich am Ende der Amtszeit, ob sie erneut kandidieren wollen. Die Antwort hängt häufig von verschiedenen Kriterien ab. So entscheidet sich ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eher für eine weitere Amtszeit, während ein »Teilzeit-Betriebsrat« diese Frage oft von der Vereinbarkeit von Beruf und Mandat abhängig macht. Gab es in der zurückliegenden Amtszeit häufig berufliche Probleme oder gar Konflikte wegen der Amtsausübung, fragen sich »Teilzeit-Betriebsräte« meist, ob sie sich diese Situation noch mal für vier weitere Jahre »antun« möchten. Doch auch genau das Gegenteil ist zu beobachten: »Jetzt erst recht« ist dabei Ansporn, das Mandat in der nächsten Amtszeit fortzuführen.

Entwicklungsmöglichkeiten im Gremium

Für einige Betriebsratsmitglieder steht die Frage der persönlichen Entwicklungsmöglichkeit im Gremium besonders im Fokus. Gibt es gute Möglichkeiten, sich fachlich weiterzubilden, Verantwortung für Ausschüsse oder Themen oder gar den Vorsitz oder die Stellvertretung zu übernehmen, kann eine weitere Kandidatur zu einer interessanten Herausforderung werden.

Hat sich ein Betriebsratsmitglied in der zurückliegenden Amtszeit als »stummes Stimmvieh« einer dominanten Betriebsratsführung empfunden und wenig oder keine Möglichkeit, sich aktiv in die Betriebsratsarbeit einzubringen, kann das wiederum zu einer Ablehnung einer weiteren Amtszeit führen.

Auch die betriebliche Stimmungslage spielt oft für die persönliche Entscheidung eine wichtige Rolle. Schließlich ist die Wahl nicht nur der Vertrauensvorschuss für die nächsten vier Jahre, sondern wird von den Beschäftigten häufig auch als »Abrechnung« für die letzte Amtszeit genutzt. Und da werden schwierige betriebliche Situationen und schmerzhafte Konsequenzen für die Belegschaft durchaus mal dem Betriebsrat angelastet – das gilt umso mehr, wenn sich die Beschäftigten in dieser Zeit von ihrer Interessenvertretung verlassen gefühlt haben. In so einer Stimmungslage befürchten Betriebsratsmitglieder durchaus, nicht wieder gewählt oder mit einem schlechten Wahlergebnis abgestraft zu werden. Hier fragen sich Gremienmitglieder, ob sie es »drauf ankommen« lassen sollen oder sich eventuell einer öffentlichen Niederlage nicht besser entziehen sollten.

Wie geht es weiter nach dem Mandat? Wie gelingt die Nachwuchsförderung für den Betriebsrat? Was sind die Aufgaben zum Ende der Amtszeit? Und eine Arbeitshilfe mit Möglichkeiten der Nachwuchs- oder Talentförderung im Betriebsrat finden Sie im vollständigen Beitrag in der September-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

Außerdem in der September-Ausgabe:

  • 7 Fragen zu Interessenausgleich und Sozialplan
  • Wahlberechtigung ab 16 und die Folgen
  • Arbeitszeiterfassung: Fluch und Segen
  • Rechtsprechung: Betriebsvereinbarung per Anscheinsvollmacht
  • Rechtsprechung: Kündigung nach Drohung mit Krankschreibung

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