Homeoffice

Homeoffice – Was ist neu, was ist besser?

26. Juli 2021 Homeoffice
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Quelle: pixabay

Homeoffice wird auch nach Corona ein begehrtes Arbeitsmodell bleiben. Da trifft es sich gut, dass das »Betriebsrätemodernisierungsgesetz« ein neues Mitbestimmungsrecht für mobile Arbeit geschaffen hat. Aber auch Personalräte haben hier Einflussmöglichkeiten. Was sich im Unfallversicherungsschutz für das Homeoffice geändert hat und was bei der Arbeitszeit(erfassung) im Homeoffice zu beachten ist, lesen Sie in der August-Ausgabe von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.

1. Was unterscheidet Homeoffice von Telearbeit?

Mobile Arbeit, Homeoffice und Telearbeit werden oft synonym verwendet, wenn es um das Arbeiten außerhalb des Betriebs geht. Das kann verwirrend sein, weil die Rechtsfolgen teilweise stark unterschiedlich sind. Daher ist eine Abgrenzung im Detail wichtig:

  • Telearbeit: Nur wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in dessen Wohnung oder Haus einen »festen Arbeitsplatz« mit PC und Büromöbeln einrichtet und klare Vereinbarungen trifft, spricht man von Telearbeit. Das Modell ist selten.
  • Mobile Arbeit: Der Arbeitnehmer kann von unterwegs, vom Flughafen, vom Restaurant, aber selbstverständlich auch von zuhause »mobil arbeiten«, wenn der Arbeitgeber das erlaubt.
  • Homeoffice: Ist eine Art Spezialfall der »mobilen Arbeit«, wenn der oder die Beschäftigte die mobile Arbeit von zuhause erledigt. Häufig stellt der Arbeitgeber mobile Endgeräte (also vor allem Laptops) zur Verfügung, um die digitale Anbindung an die Netzwerke des Betriebs sicherzustellen. Telearbeit wird es dadurch nicht.

Im Weiteren wird in diesem Beitrag das Modell »Homeoffice« betrachtet.

2. Welche Arbeitszeitregeln gelten für das Homeoffice?

Eigentlich ist es einfach: Es gelten dieselben Regeln wie für das Arbeiten im Büro. Abhängige Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer unterliegt genauso den Vorgaben der Arbeitszeitbestimmungen wie das Arbeiten in Betrieb oder Dienststelle. Folgende Arbeitszeitvorgaben sind daher zu beachten:

  • maximal 10 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG)
  • im Voraus feststehende Ruhepausen (§ 4 ArbZG)
  • Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen von mindestens elf Stunden (§ 5 ArbZG)
  • Begrenzung von Nacht- und Schichtarbeit (§ 6 ArbZG)
  • Sonn- und Feiertagsruhe (§ 9 ArbZG)

In Arbeits- und Tarifverträgen gibt es teilweise Sonderregeln zu Arbeitszeitbestimmungen. Die gesetzlichen Schutzregelungen dürfen dadurch aber nicht ausgehebelt werden.

3. Was ist mit der Arbeitszeiterfassung?

Da ist die Rechtslage derzeit unklar: Nach deutschem Recht ist der Arbeitgeber bisher nicht verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten aufzuzeichnen. Nur die Mehrarbeitsstunden – also die Überstunden – müssen nach § 16 Abs. 2 ArbZG dokumentiert werden. Das gilt für das Arbeiten im Betrieb genauso wie für Homeoffice.

Allerdings gibt es seit 2019 ein bahnbrechendes EuGH-Urteil (19.5.2019 – C-55/19), das über das deutsche Arbeitsrecht hinausgeht. Danach sollen alle EU-Mitgliedstaaten bereits aufgrund der EU-Grundrechte-Charta verpflichtet sein, ein System zur Arbeitszeiterfassung (für alle Stunden, nicht nur für die Überstunden!) einzurichten.

Die in der Grundrechte-Charta und der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgegebenen Grenzen der Arbeitszeit (maximal 48 Stunden pro Woche) und die Vorgaben zur Ruhezeit seien – so der EuGH – ohne eine wirksame Arbeitszeiterfassung durch die Arbeitgeber nicht einzuhalten und schon gar nicht zu kontrollieren. Die Arbeitszeiterfassung sei für den Gesundheitsschutz unerlässlich. Das Arbeitsgericht Emden sah in zwei aufsehenerregenden Urteilen die Arbeitgeber – auch ohne deutsches nationales Gesetz – bereits jetzt in der Pflicht, ein verlässliches System zur Zeiterfassung zu schaffen. Eines dieser Urteile ist allerdings inzwischen vom LAG Niedersachsen (also der 2. Instanz: 6.5.2021 – 5 SA 1292/20) kassiert worden. Nun muss das BAG zu dieser wichtigen Rechtsfrage Stellung nehmen. Man darf gespannt sein.

4. Gelten die Arbeitsschutzbestimmungen für Homeoffice?

5. Müssen Beschäftigte permanent erreichbar sein?

6. Was gilt für den Versicherungsschutz im Homeoffice?

7. Wie sieht es mit der Mitbestimmung aus?

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In der aktuellen Ausgabe behandeln wir außerdem diese Themen:

  • Checkliste zum »aufgedrängten« Homeoffice – Die heiklen Fragen, wenn Arbeitgeber Beschäftigte ins Homeoffice »drängen« wollen
  • Haften Arbeitgeber beim Impfen am Arbeitsplatz?
  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit – Das müssen Sie wissen, inklusive Rechtsprechungsübersicht zum Thema
  • Krank im Urlaub – Was nun?
  • Rechtsprechung: Keine Beschäftigung bei Attest gegen Maskenpflicht
  • Rechtsprechung: Gefährdungsbeurteilung ohne Betriebsrat?

 

© bund-verlag.de (fk)

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