Bewerbung

Kein Polizeidienst mit Rückentattoo

30. Januar 2023
Dollarphotoclub_46180435 Polizei Überwachung Sicherheit Kontrolle
Quelle: Picture-Factory_Dollarphotoclub

Das Land darf einen Polizeianwärter ablehnen, weil er ein Ehrenkodex-Tattoo mit verfassungsfeindlichem Bezug auf dem gesamten Rücken trägt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Das war der Fall

Der Antragsteller hatte sich für den gehobenen Polizeidienst beim Land Rheinland-Pfalz beworben. Auf dem gesamten oberen Rückenbereich ist er in der traditionellen Schriftart »Old English« mit dem Schriftzug »Loyalty, Honor, Respect, Family« tätowiert. Das Land lehnte ihn deshalb im Bewerbungsverfahren ab. Aufgrund der Tätowierung bestünden Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers für den Polizeidienst. Die Begriffe im Zusammenhang mit der traditionellen Schriftart würden den Eindruck eines Ehrenkodex vermitteln, der mit den Werten einer modernen Polizei nicht vereinbar sei. Der Bewerber stellte daraufhin einen Antrag auf Einstellung in den Polizeidienst bei Gericht. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Dagegen legte der Bewerber Beschwerde ein.

Das sagt das Gericht

Das Oberverwaltungsreicht Koblenz wies die Beschwerde des Polizeianwärters zurück. Die Hochschule durfte ihn wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ablehnen. Einstellungen in ein öffentliches Amt werden aufgrund der Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Hierbei habe der Dienstherr einen Beurteilungsspielraum.

Tattoo an sich ist kein Ausschlusskriterium

Das Gericht betont zunächst, dass eine Tätowierung allein noch kein Grund für die Ablehnung eines Bewerbers sei. Die gesellschaftliche Auffassung zu Tätowierungen hat sich gewandelt. Davor dürfe sich auch der Polizeidienst nicht verschließen. Deshalb könne ein gesellschaftlich mittlerweile weitgehend akzeptiertes Aussehen nicht schon allein deswegen untersagt werden, weil es der Dienstherr immer noch für unpassend, unästhetisch oder nicht angebracht für den Polizeidienst hält. Erst recht ist laut Gericht eine Tätowierung heutzutage kein Indiz mehr für die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Milieu.

Zweifel an Verfassungstreue

Zweifel an der charakterlichen Eignung können sich aber aus dem konkreten Inhalt und der Ausgestaltung der Tätowierung ergeben. Das gilt auch dann, wenn die Tätowierung nicht unmittelbar aus Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen besteht.

Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gehören zu den Kernaufgaben eines Polizeibeamten. Deshalb gelten für den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Verfassungstreue. Bei begründeten Zweifeln an der inneren Einstellung des Bewerbers zum Gesetz kann der Dienstherr daher die Einstellung verweigern.

Da die Tätowierungen des Bewerbers hier einen Bezug zu rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Gruppen aufwiesen, bestanden begründete Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst.

Praxishinweis

Immer wieder sind Tätowierungen im Polizeidienst Anlass für gerichtliche Streitigkeiten. Was erlaubt ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Maßgebliche Kriterien sind hierbei Sichtbarkeit, Größe und vor allem die Bedeutung bzw. Neutralität der Tätowierung. Verfassungsfeindliche Tätowierungen führen in jedem Fall zu einer Ablehnung der Bewerbung, auch wenn sie nicht sichtbar sind.

Clara Seckert, Rechtsanwältin, Kanzlei Göhring, Wallé und Meisinger, Kusel.

Quelle

OVG Koblenz (08.12.2022)
Aktenzeichen 2 B 10974/22.OVG