Steuererleichterung

Pauschale für Homeoffice geplant

01. Dezember 2020
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Quelle: © NOBU / Foto Dollar Club

Ein »Recht auf Homeoffice« wird in irgendeiner Form kommen, beschleunigt von der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit, mehr Flexibilität in Arbeitsstrukturen zu bringen. Jetzt hat sich die Bundesregierung auch mit steuerlichen Vergünstigungen für die Arbeit am heimischen Schreibtisch befasst.

Eine Digital-Pauschale für Arbeitnehmer, wie sie die große Koalition nun beschlossen habe, sei der richtige Weg. Mobiles Arbeiten sei bereits gelebte Realität und werde in Zukunft noch zunehmen, kommentierte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach die Pläne für eine steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern im Homeoffice. »Wer im Homeoffice arbeitet, hat auch Mehrbelastungen bei sich zu Hause zu tragen, unter anderem in Form zusätzlicher Strom-, Wasser- und Heizkosten. Deshalb ist es wichtig, die Arbeitnehmer hier steuerlich zu entlasten.«

Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung haben sich die Finanzpolitiker der Koalition auf eine Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro pro Jahr, verständigt. Unklar sei allerdings noch, ob die Homeoffice-Pauschale wie andere Werbungskosten von Arbeitnehmern behandelt würde oder neben diesen abgesetzt werden kann. Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit: »Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung« So formuliert es das BMF in einem aktualisierten Konzept zur steuerlichen Anerkennung des Homeoffices, das der F.A.Z. vorliegt.

Homeoffice und Arbeitszimmer

Nicht zu verwechseln ist die steuerliche Geltendmachung des Homeoffice mit der Möglichkeit, ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung aufzuführen. Ein häusliches Arbeitszimmer dürfen Beschäftigte absetzen, wenn Sie nicht alle beruflichen Tätigkeiten an Ihrem Arbeitsplatz erledigen können und daher auch von Zuhause aus arbeiten müssen. Bis zu 1.250 Euro pro Jahr dürfen sie dann vom Jahreseinkommen abziehen. Unabhängig davon, ob das Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkennt können Büromaterialien als Werbungskosten in die Steuererklärung aufgenommen werden: Dazu gehören Anschaffungskosten und laufende Ausgaben für beruflich benötigte Arbeitsmittel etwa Smartphone, Drucker oder PC.

Recht auf Homeoffice wird aufgeweicht

Kritik gibt es von Digitalministerin Gerlach für den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ein Recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zum Thema Homeoffice. Die Digitalministerin erklärt: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Homeoffice bisher kritisch gegenübergestanden sind, werden sich durch ein erzwungenes Gespräch wohl kaum umstimmen lassen. Sinnvoller ist es, die Anreize für mobiles Arbeiten zu erhöhen, durch gute Arbeitsbedingungen oder eben durch eine steuerliche Anerkennung. Die Digitalisierung ermöglicht hier neue Arbeitsmöglichkeiten, die Stress reduzieren und die Produktivität erhöhen sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen können. Das sollten wir mit allen Möglichkeiten unterstützen.«

 

Heil war mir seinem Vorschlag, ein Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr per Gesetz zu regeln, am Koalitionspartner CDU gescheitert. Sein neuer Homeoffice-Vorstoß sieht vor, dass Arbeitnehmer ihren Homeoffice-Wunsch konkret vortragen und Arbeitgeber diesen Wunsch qualifiziert schriftlich innerhalb von zwei Monaten ablehnen müssen, sonst gelte der Antrag als genehmigt. Davon hält DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann nichts. Ein ehemals geplanter Rechtsanspruch werde mit dieser Lösung aufgeweicht. Und auch ein Mitbestimmungsrecht sieht der überarbeitete Entwurf nicht mehr vor – für Hoffmann völlig inakzeptabel: »Betriebsräte brauchen bessere Möglichkeiten für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice, nicht zuletzt um neuen Spannungen im Betrieb zu begegnen, die Ausstattung zu verbessern und zu gewährleisten, dass Homeoffice in normalen Zeiten auch wirklich freiwillig bleibt«, sagte der DGB-Chef.

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© bund-verlag.de (mst)

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