Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigte dürfen zum BEM eine Vertrauensperson hinzuziehen

14. Mai 2021 BEM
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Quelle: © Dron / Foto Dollar Club

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird auch eine Regelung zur Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) umgesetzt. Beschäftigte, für die der Arbeitgeber ein BEM durchführt, können dafür eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Damit werde das BEM insbesondere in Betrieben ohne Interessensvertretung gestärkt, betont die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/29328) auf eine Kleine Anfrage ( BT-Drs.19/28724) der Fraktion Die Linke zur Nutzung des BEM durch Beschäftigte.

BEM auch für Corona-Spätfolgen

Das BEM sei auch ein geeignetes Mittel, um Beschäftigten mit Corona-Spätfolgen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern. Es werde jedoch unabhängig von einer speziellen Erkrankung oder Diagnose angewendet, schreibt die Regierung weiter.

»Aus der Corona-Pandemie ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine besonderen Handlungsbedarfe. Das BEM stellt einen unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess dar, der sich unabhängig von einer Erkrankung nach den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet«, heißt es in der Antwort.

Quelle:

hib - heute im bundestag Nr. 630 v. 11.05.2021

© bund-verlag.de (ck)

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