Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung kämpft um Anerkennung

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Quelle: Wolfilser_Dollarphotoclub

In den letzten 25 Jahren ist die betriebliche Mitbestimmung erodiert. Mittlerweile arbeitet nur noch eine Minderheit der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat. Die Reichweite der Mitbestimmung hat sich jüngst aber wieder etwas stabilisiert. Große Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Branchen und der Größe des Betriebs – so der IAB-Betriebspanel 2018.

Die Verbreitung von Betriebsräten ist heute deutlich geringer als noch Anfang der 2000er Jahre. Zumindest bis etwa Mitte der 2010er Jahre ist ein schleichender Erosionsprozess zu beobachten. Der Anteil der Betriebe mit Betriebsrat (erfasst werden nur Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten, da nur diesezur Wahl eines Betriebsrats berechtigt sind) betrug im Jahr 2000 im Westen wie im Osten noch 12 Prozent. Bis Mitte der 2010er Jahre sank er mit gewissen Schwankungen auf 9 Prozent. Seitdem verharrt er auf diesem Niveau, auch wenn in Ostdeutschland zuletzt wieder ein leichter Anstieg auf 10 Prozent zu verzeichnen ist – meldet Peter Ellguth im IAB-Betriebspanel 2018.

Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung

Der Anteil der Beschäftigten, die von der betrieblichen Mitbestimmung profitieren, sank im Westen seit Mitte der 1990er Jahre von 51 auf heute 42 Prozent, im Osten von 43 auf 35 Prozent. Die Werte für 2018 liegen wieder etwas über denen des Vorjahres (40% im Westen, 33% im Osten). Insofern hat sich die quantitative Basis der betrieblichen Mitbestimmung zuletzt wieder etwas stabilisiert. Ob sich hier eine Trendwende ankündigt, muss die weitere Entwicklung zeigen, so Peter Ellguth.

Unterschiede bei der Betriebsgröße

Unterschiede zeigen sich bei der Größe der Betriebe:

  • Der Anteil der Beschäftigten in Betrieben zwischen 5 und 50 Beschäftigten, die einen Betriebsrat haben, schrumpfte zwischen 2000 und 2018 in Westdeutschland von 14 auf 8 Prozent, in Ostdeutschland von 14 auf 10 Prozent. Für die Gesamtentwicklung spielt dies aber nur eine untergeordnete Rolle, da hiervon vergleichsweise wenig Beschäftigte betroffen sind.
  • In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten bewegen sich die Anteilswerte in den letzten Jahren um die 90 Prozent oder knapp darunter. Von einer flächendeckenden Erosion zumindest in quantitativer Hinsicht kann hier keine Rede sein.
  • In Betrieben zwischen 51 und 500 Beschäftigten fielen die Anteilswerte zwischen den Jahren 2000 und 2018 im Westen von 67 auf 54 Prozent und im Osten von 63 auf 51 Prozent und damit stärker als im Durchschnitt aller Beschäftigten.
Ohne Berücksichtigung der Kleinbetriebe zeigt sich ein deutlich positiveres Bild der betrieblichen Mitbestimmung: 46 Prozent der Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten verfügen über einen Betriebsrat, wobei mit 65 Prozent knapp zwei Drittel der Beschäftigten in diesen Betrieben arbeiten.
 

Unterschiede bei den Branchen

Je nach Branche zeigen sich ausgeprägte Unterschiede. Die größte quantitative Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung besteht im traditionell stark mitbestimmten Bereich »Energie- und Wasserversorgung/Abfallwirtschaft/Bergbau«, bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, im Verarbeitenden Gewerbe und im Bereich »Gesundheitswesen/Erziehung und Unterricht«.
 
Das untere Ende bilden die vorwiegendkleinbetrieblich strukturierten Branchen des »Sonstigen Dienstleitungsbereichs« (inklusive Gastgewerbe) und der Bauwirtschaft.
 
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