Veranstaltungstipp

Datenschutz im Betriebsratsbüro - Kanzleigespräch für Betriebsräte

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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Für den 9. Mai 2019 laden »Schwegler Rechtsanwälte« wieder zum »Kanzleigespräch« in den Saalbau Gallus in Frankfurt am Main. Es handelt sich um eine kostenfreie Schulungsmaßnahme für Betriebsräte. Im Fokus: Das Umsetzen der datenschutzrechtlichen Neuerungen im Büro des Betriebsrats.

Die Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte ist spezialisiert auf guten Rat für Betriebsräte. Zu den Kanzleigesprächen treffen sich regelmäßig rund 200 Betriebsräte aus dem ganzen Bundesgebiet zum fachlichen Austausch und zur Diskussion. Die Veranstaltung ist kostenfrei und eine Schulungsmaßnahme für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

Ort und Zeit

Das Kanzleigespräch findet am Donnerstag, 9.5.2019 von 9.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im »Saalbau Gallus«, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt am Main (nur eine S-Bahnstation vom Hauptbahnhof Frankfurt entfernt) statt.

Geplanter Ablauf und Themen der Veranstaltung:

  • 09.30 Uhr Öffnung des Tagungsgebäudes
  • 10.00 Uhr Begrüßung und Beginn der Veranstaltung
  • 10.15 Uhr Datenschutz im BR-Büro:
    • Welche rechtlichen Anforderungen bestehen bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Betriebsrat?
    • Referent: Lothar Bräutigam, Berater für Betriebsräte zu Fragen des Datenschutzes, Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)
  • 12.15 Uhr Mittagsimbiss
  • 13.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht
    • unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    • Referentin: Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • 16.00 Uhr »Auf ein Glas, auf ein Wort« (Kennenlernen, weiterer Austausch mit den Referenten und den Anwälten der Kanzlei)

Anmeldung und Kontakt für weitere Fragen

Anmeldungen werden erbeten bis spätestens Freitag, 26. April.2019 bei Frau Astrid Bauer und Frau Alexandra Buhlmann, entweder schriftlich oder per E-Mail an die Kanzleiadresse:

frankfurt@schwegler-rae.de

Die Anzahl der Anmeldungen ist aufgrund der hohen Teilnehmerzahl auf drei Teilnehmer pro Betriebsratsgremium beschränkt.

 

Quelle:

schwegler Rechtsanwälte, Pressemitteilung vom 11.2.2019

© bund-verlag.de (ck)

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