Einwanderungsrecht

Einwandern von Fachkräften wird erleichtert

23. Juni 2019
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Quelle: © Monkey Business / Foto Dollar Club

Der Bundestag senkt die Hürden für das Einwandern qualifizierter Arbeitnehmer. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll das Anwerben von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) erleichtern. Mit flankierenden Maßnahmen will die Bundesregierung zudem die Qualifikation von Beschäftigten im Inland und aus EU-Staaten stärken.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz setze die Große Koalition ein Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik um und schaffe und schaffe den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesregierung. Das Gesetz sei ein Baustein in der »Fachkräfte-Strategie« der Bundesregierung neben der gezielten Förderung der Qualifikation einheimischer Beschäftigter.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Die neuen Bestimmungen werden in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingefügt, das dadurch umfassend erweitert wird. Gleichzeitig ändert das Gesetzespaket weitere Berufs- und Sozialgesetze sowie mehrere Verordnungen.

Zu den Neuerungen gehören:

  • ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst
  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
  • der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
  • die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
  • verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
  • Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte

Flankierende Maßnahmen

Um die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten zu steigern, ergänzt und flankiert die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch Änderungen  verschiedener Verwaltungsverfahren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, beschleunigte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.

Fachkräfte-Strategie: »Fachleute aus Inland, EU und Drittstaaten gewinnen«

Das Gesetz ist Bestandteil der Ende 2018 von der Bundesregierung entwickelten Fachkräfte-Strategie, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Zusammenhang mit dem Gesetzevorhaben in Berlin vorstellte. In vielen Berufsfeldern werde eine »Fachkräfteklemme« schon jetzt als ein Wachstumshemmnis wahrgenommen, so der Bundesarbeitsminister. Es fehlten vor allem IT-, Technikfachleute, Handwerker und Pflegekräfte.

»Wir müssen alles, was notwendig ist, dafür tun, um den Fachkräftebedarf im Inland zu decken«, sagte Heil beim Vorstellen des Konzepts. Wirtschaftlicher Fortschritt und Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale Sicherung hingen davon ab, dass es genügend Fachkräfte gibt – bei einer immer älter werdenden Bevölkerung. Die Bundesregierung habe daher eine vorausschauende und branchenübergreifende Fachkräftestrategie entwickelt. Im Zentrum stehen inländische und europäische Fachkräftepotenziale. Dritte Säule ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Weiterführende Informationen:

Bundestagsdebatte zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (Bericht bundestag.de, 9.5.2019)

Dokumente zur Gesetzgebung:

Lesetipp:

»Mehr Chancen für ausländische Fachkräfte«, bund-verlag.de, 8.10.2018

Quelle:

bundesregierung.de, 7.6.2019

© bund-verlag.de (ck)

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