Ausbildung

Qualität ist wichtiger als Qualifikation

24. Februar 2020
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Ein in Deutschland ausgebildeter Rettungsassistent darf ohne die üblicherweise vorgesehene Ergänzungsprüfung den Beruf des Notfallsanitäters in Deutschland ausüben, wenn er in der Schweiz nach entsprechender Eignungsprüfung als Rettungssanitäter tätig war. Das hat das VG Freiburg entschieden.

Der Kläger hatte in Deutschland die Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert und war nach vier Jahren im Dienst in die Schweiz gewechselt, wo er als Rettungssanitäter tätig sein wollte. Dafür legte er im Jahr 2012 dort eine Eignungsprüfung ab, auf die er sich in verschiedenen Kursen und im Selbststudium vorbereitet hatte. In den folgenden Jahren übte er in der Schweiz den Beruf des Rettungssanitäters aus – mit mehr Kompetenzen als deutsche Rettungsassistenten.

Ausbildung ist anzuerkennen

Das VG Freiburg gab seiner Klage gegen Ablehnung, in Deutschland die Tätigkeit eines Notfallsanitäters auszuüben, in vollem Umfang statt und verpflichtete das beklagte Land Baden-Württemberg, dem Kläger die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter zu erteilen. Begründung: Nicht die formale Ausbildung oder Ausbildungszeit sei entscheidend, sondern der durch die Eignungsprüfung in der Schweiz nachgewiesene Ausbildungsstand, also die berufliche Qualifikation und der erlangte Kenntnisstand. Wenn eine Person im Ausland einen Beruf ausüben dürfe, der dem Beruf des deutschen Notfallsanitäters entspreche, seien für die Erlangung des Kenntnisstandes auch aufeinander aufbauende Ausbildungen in verschiedenen Staaten ausreichend. Eine auf das Fehlen einer (deutschen) Eignungsprüfung gestützte Ablehnung komme nur in Betracht, wenn anders ein angemessenes Qualifikationsniveau nicht mehr gewährleistet sei. Dies sei aber bei Schweizer Rettungssanitätern gerade nicht der Fall, da ihre Qualifikation und Aufgaben über die des deutschen Notfallsanitäters sogar hinausgingen.

bund-verlag.de (mst)

Quelle

VG Freiburg (21.11.2019)
Aktenzeichen 9 K 320/19

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