Unfallversicherung

Rote Karte für betriebliches Fußballturnier

14. November 2018 Betriebssport, Arbeitsunfall
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Quelle: © Smileus / Foto Dollar Club

Wer gemeinsam mit seinen Kollegen kickt, sollte besonders auf seine Gesundheit achten – währned des Fußballspiels und auch danach. Denn laut SG Dresden ist die Teilnahme an einem Betriebsfußballturnier keine in der Unfallversicherung versicherte Tätigkeit – zumindest dann, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Die Versicherungspflicht ist dann nicht gegeben, wenn das Fußball-Turnier – in diesem Fall eine Veranstaltung in Hamburg, die ein Versicherungsunternehmen ausgerichtet hatte – am Wochenende und unter mit erheblichem finanziellen Eigenaufwand der Teilnehmer stattfindet und auch Betriebsfremden offensteht.

Der Kläger hatte sich im Anschluss an das Turnier, bei dem rund ein Viertel der Belegschaft sowie einige Angehörige gegen einen Kostenbeitrag von mindestens 100 Euro teilgenommen hatte, verletzt. Seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls hatte die zuständige Berufsgenossenschaft abgelehnt.

Keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

Das SG Dresden bestätigte die Ablehnung: Die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen ist nach der Rechtsprechung des BSG nur versichert, »wenn der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zur Förderung der Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander und mit ihnen durchführen will, er deswegen alle Betriebsangehörigen eingeladen hat und damit der Wunsch des Arbeitgebers deutlich wird, dass möglichst alle Beschäftigten sich freiwillig zu einer Teilnahme entschließen, und die Teilnahme vorab erkennbar grundsätzlich allen Beschäftigten des Unternehmens oder der betroffenen Abteilung offen stehen und objektiv möglich sind.«

Kriterien für Versicherungspflicht nicht erfüllt

Es muss also eine Vielzahl an Kriterien erfüllt sein, damit eine betriebliche Veranstaltung der Versicherungspflicht unterliegt – hier fehlt laut SG Dresden der enge Betriebsbezug. Der Termin am Wochenende, der nicht geringe finanzielle Eigenaufwand und die sportliche Ausrichtung der Veranstaltung sprechen demnach dafür, dass ein nennenswerter Teil der Belegschaft nicht teilnehmen würde und dass durch die Teilnahme von Nicht-Mitarbeitern auch die Förderung des Zusammenhalts der Beschäftigten nicht im Fokus stehe.

bund-verlag.de (mst)

Quelle

SG Dresden (04.10.2018)
Aktenzeichen S 5 U 47/18

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