Arbeitszeit

Anspruch auf befristete Teilzeit ab 2019 geplant

18. April 2018 Arbeitszeit, Teilzeit, Vollzeit
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Quelle: © Joachim Wendler / Foto Dollar Club

Arbeitnehmer sollen ab 1. Januar 2019 leichter befristet in Teilzeit und zurück in Vollzeit wechseln können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview an. Laut Statistischem Bundesamt würden Millionen Beschäftigte ihre Arbeitszeit gerne verkürzen – oder verlängern.

Teilzeitbeschäftigte sollen nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im kommenden Jahr leichter in Vollzeit zurückkehren können. Mit der Neuregelung solle den Beschäftigten »eine Brücke zurück in die Vollzeit« gebaut werden, sagte Heil am Dienstag im Deutschlandfunk. Die Arbeitszeit müsse sich an die jeweilige Lebenslage anpassen. Gleichzeitig sei es notwendig, dass Arbeitnehmer leichter zurück in die Vollzeit wechseln können, um ihren Lebens- und Familienunterhalt zu sichern und Altersarmut zu vermeiden. Das Gesetz soll für alle ab 1.1.2019 neu geschlossenen Teilzeitvereinbarungen gelten.

Weg aus der Teilzeitfalle

Auch die heute schon in Teilzeit Beschäftigten sollen von dem Gesetz profitieren. Das Gesetz solle Frauen und Männern helfen, die jetzt zum Teil noch »in der Teilzeitfalle« seien, das heißt, in Teilzeit arbeiten, aber kein Rückkehrrecht haben. Weiterhin gehe es um ein zukünftiges Recht für Neuverträge für befristete Teilzeit, die alle allen Beschäftigten offenstehen solle.

Rückkehr in die Vollzeit und Teilzeit bis zu fünf Jahren

Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern sollen Anspruch auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern könne. Durch die Orientierung an der Betriebsgröße werde sichergestellt, dass die Unternehmen nicht überfordert würden. Mehr als 15 Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten 2017 in Teilzeit.

Welche Voraussetzungen sollen gelten?

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erläuterte der Minister, welche Voraussetzungen für den erweiterten Teilzeit- und Rückkehranspruch gelten sollen:

  • Der Arbeitgeber hat mehr als 45 Beschäftigte
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen beim Arbeitgeber, die vereinbarte Arbeitszeit von Vollzeit oder bisheriger Teilzeit für einen bestimmten Zeitraum zu verrringern.
  • Der Zeitraum liegt zwischen einem und fünf Jahren
  • Die Antragsteller müssen keine bestimmten Gründe wie Kindererziehung und Pflege angeben

Reges Interesse erwartet

Der Minister erwartet, dass das Gesetz auf reges Interesse bei den Beschäftigten stößt. Nach dem Mikrozensus würden eine Million Beschäftigte gern ihre Arbeitszeit reduzieren.

Auch Arbeitgeber würden das Gesetz schätzen lernen, wenn sie auch heute noch erhöhten bürokratischen Aufwand befürchten. Wer seinen Beschäftigten Arbeitszeitflexibilität ermögliche, binde auch gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sei in Zeiten des Fachkräftemangels »ein ganz wichtiger Wert«.

Wenig Aussichten für Kleinbetriebe

Ob und wie vielen Arbeitnehmern der Anspruch zusteht, sei aber von der Größe des Betriebs abhängig, erklärt der Minister. Der in der Koalition ausgehandelte Kompromiss umfasse drei Level, unterteilt nach der Größe des Betriebs:

  • in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten (Kleinstunternehmen) bestehe kein Anspruch
  • in Betrieben mit 45 bis 200 Beschäftigten soll nur einem von fünfzehn Arbeitnehmern der Rückkehranspruch zustehen
  • in größeren Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll es diese Einschränkung nicht geben

Erwünschte Neuregelung

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wünschten sich 2016 rund 2,6 Millionen aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren mehr Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,2 Millionen Erwerbstätige weniger arbeiten wollten (Überbeschäftigte).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Bundesregierung bereits seit Jahren auf, Beschäftigten den flexiblen Wechsel zurück in die Vollzeit zu erleichtern. Heils Vorgängerin im Ministerium, Andrea Nahles (SPD), hatte bereits Anfang 2017 einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht. Dieser war allerdings vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet worden.

Quellen:

  • »Recht auf befristete Teilzeit kommt«, Rheinische Post (rp-online.de), 17.4.2018
  • »Es geht um Arbeitszeit, die zum Leben passt«, Deutschlandfunk, 17.4.2018
  • »Rund 2,6 Millionen Erwerbstätige wollten 2016 mehr arbeiten, knapp 1,2 Millionen weniger«, Destatis, 18.1.2018

Mehr dazu:

Gesetzentwurf: Recht auf Rückkehr in Vollzeit (4.1.2017)
DGB fordert Rückkehrrecht auf Vollzeit (19.8.2016)
 

© bund-verlag.de (ck)

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