Quiz zum Einmaleins der Betriebswirtschaft

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Ihre Ergebnisse

Frage 1:
Was ist ein Wirtschaftsausschuss?
Keine Antwort Ein Hilfsorgan des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
→ Mehr dazu auf Seite 12 ff.
Frage 2:
Wann darf ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden?
Keine Antwort In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern.
→ Mehr dazu auf Seite 12 ff.
Frage 3:
Wer bestimmt die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses?
Keine Antwort Der Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat.
→ Mehr dazu auf Seite 13 f.
Frage 4:
Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Wirtschaftsausschuss?
Keine Antwort Aus mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen. Davon muss mindestens ein Mitglied im Betriebsrat sein.
→ Mehr dazu auf Seite 13 f.
Frage 5:
Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsausschuss?
Keine Antwort Er berät mit dem Arbeitgeber die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens und informiert den Betriebsrat über die erhaltenen Informationen und Ergebnisse.
→ Mehr dazu auf Seite 12
Frage 6:
Wie oft soll der Wirtschaftsausschuss Sitzungen abhalten?
Keine Antwort Einmal pro Monat.
→ Mehr dazu auf Seite 22 ff.
Frage 7:
Wie lange ist die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses?
Keine Antwort Sie ist an die Amtszeit des Betriebsrats geknüpft und endet mit dessen Amtszeit. Hat der Gesamtbetriebsrat den Wirtschaftsausschuss bestellt, richtet sie sich nach der Amtszeit der Mehrheit der GBR-Mitglieder.
→ Mehr dazu auf Seite 14 f.
Frage 8:
Unterliegen Mitglieder des Wirtschaftsausschusses einem besonderen Kündigungsschutz?
Keine Antwort Nein, sie unterliegen keinem Sonderkündigungsschutz. Sie dürfen aber nicht benachteiligt werden.
→ Mehr dazu auf Seite 16
Frage 9:
Was ist eine Personalbedarfsplanung?
Keine Antwort Sie stellt die Anzahl der Beschäftigten fest, die für die Leistungserbringung im Unternehmen benötigt werden.
→ Mehr dazu auf Seite 64 f.
Frage 10:
Was sind Rückstellungen?
Keine Antwort Künftige Verpflichtungen eines Unternehmens, deren Höhe und Zahlungszeitpunkt zwar ungewiss, jedoch mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen sind. Sie enthalten immer Ermessensspielräume.
→ Mehr dazu auf Seite 46
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Silvia Mittländer, u.a.
Grundwissen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss, Band 8
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