Quiz zu Grundlagen der Mitbestimmung

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Frage 1:
Welche Rolle hat der Betriebsrat im Betrieb?
Keine Antwort Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb. Er hat die Aufgabe, zusammen mit dem Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen im Sinne der Arbeitnehmer mitzugestalten.
→ Mehr dazu auf Seite 14 ff.
Frage 2:
Was versteht man unter der Überwachungsaufgabe des Betriebsrats?
Keine Antwort Der Betriebsrat wacht darüber, dass alle zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Vereinbarungen und Verträge im Betrieb beachtet und eingehalten werden.
→ Mehr dazu auf Seite 15 ff.
Frage 3:
Was ist ein echtes Mitbestimmungsrecht?
Keine Antwort Der Arbeitgeber kann eine geplante Maßnahme nur durchsetzen, wenn der Betriebsrat dieser ausdrücklich zugestimmt hat.
→ Mehr dazu auf Seite 25
Frage 4:
Was ist ein Beratungsrecht?
Keine Antwort Der Arbeitgeber muss sich mit dem Betriebsrat beraten, bevor er eine Maßnahme umsetzt. Er muss die Argumente des Betriebsrats aber nicht berücksichtigen.
→ Mehr dazu auf Seite 24
Frage 5:
Wann hat der Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht?
Keine Antwort Der Betriebsrat kann nur bei einer Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung seine Zustimmung verweigern. Bei der Kündigung hat er ein Anhörungsrecht.
→ Mehr dazu auf Seite 24 f. und 62 ff.
Frage 6:
Vor welcher Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören?
Keine Antwort Vor jeder Kündigung. Es gibt keine Ausnahmen.
→ Mehr dazu auf Seite 40 ff.
Frage 7:
Bestimmt der Betriebsrat bei der Arbeitszeit mit?
Keine Antwort Ja, der Betriebsrat kann bei der Arbeitszeit bei fast allem mitbestimmen. Nur auf die Dauer der Arbeitszeit hat er keinen Einfluss.
→ Mehr dazu auf Seite 83 ff.
Frage 8:
Kann der Betriebsrat beim Arbeitsschutz mitbestimmen?
Keine Antwort Ja, der Betriebsrat bestimmt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz mit. Seine Aufgabe ist es, zusammen mit dem Arbeitgeber den Gesundheitsschutz im Betrieb so zu gestalten, dass die Beschäftigten vor gesundheitsbelastenden und -gefährdenden Arbeitsbedingungen geschützt sind.
→ Mehr dazu auf Seite 86
Frage 9:
Kann der Betriebsrat beim Urlaub mitbestimmen?
Keine Antwort Ja, der Betriebsrat bestimmt bei allen betrieblichen Fragen des Urlaubs mit. Nur auf die Anzahl der Urlaubstage im Jahr hat er keinen Einfluss. Diese bestimmt sich nach dem Bundesurlaubsgesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
→ Mehr dazu auf Seite 84 f.
Frage 10:
Kann der Betriebsrat Einsicht in die Gehaltslisten nehmen?
Keine Antwort Ja, der Betriebsrat kann die Gehaltslisten mit Namen einsehen und sich Aufzeichnungen machen. Nur so kann er überprüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen in Bezug auf Entgeltfragen einhält. Der betroffene Arbeitnehmer muss nicht zustimmen.
→ Mehr dazu auf Seite 32 ff.
Frage 11:
Hat der Betriebsrat das Recht, Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen?
Keine Antwort Ja, hat er. Der Betriebsrat darf jederzeit und ohne konkreten Anlass die Arbeitsplätze aufsuchen, um die Einhaltung der im Betrieb geltenden Regelungen zu kontrollieren.
→ Mehr dazu auf Seite 34
Frage 12:
Wann muss sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wenn diesem ein Beratungsrecht nach dem BetrVG zusteht?
Keine Antwort Die Beratung muss vor Umsetzung der geplanten Maßnahme erfolgen. Anderenfalls geht die Möglichkeit, Alternativen vorzuschlagen ins Leere.
→ Mehr dazu auf Seite 35 f.
Frage 13:
Bei der Personalplanung hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht. Was umfasst die Personalplanung?
Keine Antwort Die Personalbedarfsplanung, die Personaleinsatzplanung und die Personalentwicklungsplanung.
→ Mehr dazu auf Seite 36 f.
Frage 14:
Welche gesetzliche Vorschrift regelt den Kernbereich der echten Mitbestimmung?
Keine Antwort § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
→ Mehr dazu auf Seite 76
Frage 15:
Kann der Betriebsrat auf sein Mitbestimmungsrecht verzichten?
Keine Antwort Nein, ein Verzicht auf das Mitbestimmungsrecht und auf Ausübung desselben ist unzulässig.
→ Mehr dazu auf Seite 77
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Silvia Mittländer, u.a.
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