Wann muss sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wenn diesem ein Beratungsrecht nach dem BetrVG zusteht?
Keine Antwort
Die Beratung muss vor Umsetzung der geplanten Maßnahme erfolgen. Anderenfalls geht die Möglichkeit, Alternativen vorzuschlagen ins Leere.
→ Mehr dazu auf Seite 35 f.