Quiz zu Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied

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Frage 1:
Erhalten Betriebsratsmitglieder ein extra Gehalt für ihre Arbeit im Gremium?
Keine Antwort Nein, das Amt des Betriebsrats ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten weiterhin ihr reguläres Gehalt.
→ Mehr dazu auf S. 13 ff.
Frage 2:
Wann sind Betriebsratsaufgaben zu erledigen?
Keine Antwort Die Betriebsratsaufgaben sind grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erledigen. Die beruflichen Pflichten müssen dahinter zurückstehen, denn die Betriebsratsarbeit hat immer Vorrang.
→ Mehr dazu auf S. 21 ff.
Frage 3:
Wie erfolgt der Ausgleich, wenn Betriebsratsaufgaben ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden müssen?
Keine Antwort Grundsätzlich ist dies durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn ein Freizeitausgleich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums gewährt werden kann, kommt eine Vergütung in Betracht.
→ Mehr dazu auf S. 26 ff.
Frage 4:
Wann kann eine Freistellung, also die vollständige Entbindung von der regulären Arbeitsleistung für die Betriebsratsarbeit erfolgen?
Keine Antwort Entscheidend für eine Freistellung ist die Betriebsgröße. In Betrieben mit 200 oder mehr Beschäftigten sind Freistellungen möglich.
→ Mehr dazu auf S. 19 ff.
Frage 5:
Wer trägt die Kosten für erforderliche Schulungen der Mitglieder?
Keine Antwort Der Arbeitgeber trägt alle Schulungskosten. Das muss er auch dann, wenn der Betriebsrat nicht den günstigsten Anbieter auswählt, weil er eine andere – kostspieligere – Schulung für besser hält.
→ Mehr dazu auf S. 34 ff.
Frage 6:
Muss der Arbeitgeber die Teilnahme an einer erforderlichen Schulung genehmigen?
Keine Antwort Allein der Betriebsrat entscheidet über die Teilnahme eines Mitglieds an einer Schulung. Weder die Genehmigung noch die vorherige Information des Arbeitgebers sind zwingende Voraussetzungen für die Teilnahme.
→ Mehr dazu auf S. 36 ff.
Frage 7:
In ihrer Funktion als Betriebsrat erfahren die Gremienmitglieder oft persönliche Geheimnisse von Arbeitnehmern. Diese unterfallen der Verschwiegenheitspflicht. Wann endet diese?
Keine Antwort Die Pflicht zur Verschwiegenheit kann nicht beendet oder aufgehoben werden, sie besteht sozusagen auf Lebzeit fort.
→ Mehr dazu auf S. 47 ff.
Frage 8:
Was sind mögliche Konsequenzen bei Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht?
Keine Antwort Neben dem Ausschluss aus dem Gremium kann in besonders schweren Fällen auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder eine strafrechtliche Verfolgung drohen.
→ Mehr auf S. 49 ff.
Frage 9:
Was bedeutet der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern?
Keine Antwort Die Mitglieder können während der Amtszeit und ein Jahr nach Ende der Amtszeit grundsätzlich nur außerordentlich, also fristlos gekündigt werden. Für die außerordentliche Kündigung während der Amtszeit ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.
→ Mehr auf S. 51 ff.
Frage 10:
Besteht der besondere Kündigungsschutz auch für die Ersatzmitglieder?
Keine Antwort Der besondere Kündigungsschutz besteht auch bei vorübergehender Vertretung. Dann aber nur so lange, wie der Vertretungsfall dauert. Nach Beendigung des Vertretungsfalls besteht nur der nachwirkende Kündigungsschutz.
→ Mehr dazu auf S. 65 ff.
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