Kommentierung § 129 BetrVG

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Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie

Damit Betriebsräte in der Corona-Krise weiterhin handlungsfähig bleiben, will die Bundesregierung im Eiltempo das BetrVG ändern und Video- und Telefonkonferenzen zulassen.

Exklusiv für Sie gibt es hier die Kommentierung zum neuen § 129 BetrVG von Dr. Michael Bachner, Herausgeber und Mitautor des BetrVG Kommentars »BetrVG für den Betriebsrat«, zum Download.


Fordern Sie jetzt die Kommentierung zum § 129 BetrVG von Michael Bachner zum Download an:

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