Anspruch auf Ausbildungsplatz ab 2024

Zugang zu Weiterbildungsangeboten
Im Zuge der Reform wird die Regelung entfallen, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn eine Tätigkeit »vom Strukturwandel betroffen« ist oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfindet. Dies soll Unternehmen und Beschäftigten den Zugangz zu Weiterbildungsangeboten erleichtern.
Neues Qualifizierungsgeld
Der Strukturwandel ist aber Voraussetzung für eine neu einzuführende Geldleistung: Droht durch die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen einem großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes,, sollen Arbeitgeber und Beschäftigte künftig auf ein Qualifizierungsgeld zurückgreifen können.
Das Qualifizierungsgeld erhalten die Beschäftigten als Lohnersatz ausgezahlt, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind. Unternehmen würden im Umkehrschluss zwar kein Gehalt ausbezahlen, aber die Weiterbildungskosten tragen. Die Leistung soll unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten gewährt werden.
Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sollen sich nicht an den Lehrgangskosten beteiligen müssen.
Ausbildungsgarantie
Ab 2024 gilt eine sogenannte Ausbildungsgarantie: Ab dem 01.08.2024 können junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE) in Anspruch nehmen.
Der Anspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz unterliegt vier Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen: Der junge Mensch muss sich
a) nachweislich erfolglos beworben haben,
b) die Berufsberatung in Anspruch genommen haben,
c) der ausbildungssuchende Mensch konnte von der Bundesagentur für Arbeit nicht vermittelt werden
d) und lebt in einer „unterversorgten“ Region. Eine Region gilt als unterversorgt, wenn es nicht genug Ausbildungsplätze gibt.
Die Agentur für Arbeit soll unter diesen Voraussetzungen Bildungsträger engagieren, die entweder theoretische und praktische Teile der Ausbildung anbieten oder den praktischen Teil durch Kooperationen mit Betrieben (Betriebspraktikum) ermöglichen. Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr im Zuge des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert.
Quellen:
»Bundestag billigt Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung« (bundestag.de, 23.6.2023)
»Gesetz zur Stärkung der Weiterbildungsförderung« (bmas.de, 7.7.2023)
Lesetipps:
»Das neue Recht auf einen Ausbildungsplatz« (AiB Aktuell, Newsletter vom 14.7.2023)
Alles wichtige zur Mitbestimmung bei Aus- und Weiterbildung lesen Sie im Schwerpunkt der neuen AiB 7-8/2023:
- »Mit Ausbildung gegen den Personalmangel« von Annette Malottke (AiB 7-8/2023, Seite 8 ff)
- »Mit Qualifizierung Kündigung verhindern« von Wolf-Dieter Rudolph (AiB 7-8/2023, Seite 13 ff)
- »Weiterbildung stärken mit Mentoring« von Stricker/Klaus-Schelleter (AiB 7-8/2023, Seite 16 ff)
- »Qualifizierung von Betriebsräten für die Zukunft der Arbeit« (AiB 7-8/2023, Seite 19 ff)
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