Corona-Pandemie

Krankenschwester darf nach Forderung von Maskenpausen versetzt werden

17. Mai 2021
Maske Corona FFP2 Pandemie Gesundheit Gesundheitsschutz Hygiene
Quelle: www.pixybay.com/de | Bild von Antonio Cansino

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Eine Krankenschwester wurde versetzt, nachdem sie gefordert hatte, mehr Pausen beim Tragen von FFP2-Masken anzusetzen. Das Arbeitsgericht Herne hat entschieden, dass das Krankenhaus die Intensivpflegerin auf eine andere Station umsetzen durfte.

Darum geht es

Die Klägerin ist Krankenschwester und arbeitet langjährig als Intensivkraft in einem Hospital in Recklinghausen, zuletzt auf der Covid-Station. Dort ist das Tragen von FFP2-Masken während der Schichten durchgehend vorgeschrieben. Die Klägerin hatte vom Krankenhaus gefordert, die Schichten umzustellen, damit es nach 75 Minuten Arbeit mit FFP2-Masken eine 30-minütige Maskenpause geben kann. In dieser Zeit wollte sie andere Arbeiten erledigen, die keine Maske erfordern.

Das Krankenhaus gab an, auf den Intensivstationen alle 120 Minuten eine Maskenpause anzubieten und hatte eine Verkürzung abgelehnt - die Aufgaben der Intensivstation seien mit einem kürzeren Pausenrhythmus nicht zu schaffen. Dann versetzte der Arbeitgeber die Klägerin auf die Krebsstation. Die Arbeitnehmerin sah dies als unzulässige Maßregelung an und klagte gegen die Umsetzung.

Das sagt das Gericht

Das Arbeitsgericht Herne sieht den Wechsel auf eine andere Station als zulässige Umsetzung an, die sich im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers hält. Dadurch habe die Klinik den Sorgen der Frau über ihre Gesundheit Rechnung getragen, so das Gericht. Auf der anderen Station müsse sie die FFP2-Maske nicht durchgehend tragen, sondern könne sie zwischendurch kurz abnehmen.

Eine mögliche Maßregelung durch die Umsetzung verneint das Gericht "in Gesamtschau aller Umstände". Die Klägerin hat bereits angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen und beim Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen.

Hinweis für die Praxis

Die Auseinandersetzung hatte bundesweites Aufsehen erregt, auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte berichtet. Die Krankenschwester wird von der Gewerkschaft ver.di vertreten. Die Forderung der Krankenpflegerin entspricht in der Tat den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Danach können zwar FFP2-Masken MIT Außenventil nach den DGUV-Regeln für maximal zwei Stunden mit anschließender Erholungspause von 30 Minuten getragen werden. Für die auf Intensivstationen vorgeschriebenen Masken OHNE Ausatemventil empfiehlt die BGW aber als maximale Tragezeit 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten (BGW Online, 16.2.2021).

Es bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz sowohl die Umsetzung der Krankenschwester als auch das Vorbringen der Arbeitgeberseite, mehr Maskenpausen seien auf der Intensivstation nicht umsetzbar, kritisch überprüfen wird.

Quellen

  • ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet, Pressemitteilungen vom 4.5.2021 und 19.2.2021.
  • »Masken-Pausen: Recklinghäuser Krankenschwester scheitert mit Klage« (WDR, Bericht v. 6.5.2021)
  • Arbeitsrechtsberater, 6.5.2021

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

ArbG Herne (06.05.2021)
Aktenzeichen 4 Ca 2437/20
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