Corona-Impfung

Einigung bei Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber

03. September 2021 Impfstatus, Corona-Impfung
Impfung
Quelle: pixabay

Union und SPD haben sich in der Debatte um ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten geeinigt. Ein generelles Fragerecht soll es nicht geben. Geplant ist aber ein Anspruch bei besonders gefährdeten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen und Pflegeheimen. Hier müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen.

Der Kompromiss der Parteien sieht vor, dass es kein generelles Auskunftsrecht in der Wirtschaft - also z.B. in Industriebetrieben - geben soll. Geplant ist ein Fragerecht des Arbeitgebers bei Beschäftigten in den folgenden besonders gefährdeten Bereichen:

  • Schulen, Kindergärten, Ausbildungsstätten, Horte
  • Behinderten- und Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime 
  • Krankenhäuser - insbesondere Beschäftigte in Intensivstationen, Krebs-Abteilungen und Geriatrie
  • Labore, Arztpraxen, bestimmte Pharmaabteilungen 
  • Obdachlosenheime, Flüchtlings- oder Asylbewerberunterkünfte, Gefängnisse

Hier soll der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen, um betrieblich darauf reagieren zu können und alle Beteiligten bestmöglich zu schützen.

Eine dementsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll in Kürze im Bundestag beschlossen werden. Der Auskunftsanspruch soll nur solange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat.

Heftige Debatten in Politik und Wirtschaft

Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Bundestag zuletzt dazu aufgerufen, die Basis für eine Impfauskunftspflicht der Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern zu schaffen. Nur mit dem Wissen, wer im Betrieb geimpft oder genesen ist, seien Infektionsschutzmaßnahmen richtig umsetzbar.

Die Gewerkschaften sprechen sich gegen eine Auskunftspflicht der Beschäftigten aus. Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagt dazu: 

»Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go. Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.«

Druck kam auch von der Öffentlichkeit im Hinblick auf Covid-19-Ausbrüche in Pflegeheimen, die von nicht-immunisierten Mitarbeitern, deren Impfstatus unbekannt war, verursacht worden waren.

Lesetipps:

Prof. Wedde zur Abfrage des Impfstatus bei der Arbeit

Impfpflicht könnte Corona besiegen

 

Quellen:

FAZ, Meldung vom 3.9.2021

StN.DE, Stuttgarter Nachrichten, Meldung vom 2.9.2021

© bund-verlag.de (ls)

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