Berufsbildung

Mehr Flexibilität durch BBiG-Novelle ab 2020

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Quelle: industrieblick_Dollarphotoclub

In vielen Branchen bleiben seit Jahren Ausbildungsstellen unbesetzt. Eine Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll Abhilfe schaffen. Mehr Flexibilität könnte die Zauberformel sein.

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland, also das Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung, ist seit 1969 mit der Einführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gesetzlich verankert. Die staatliche Berufsschule übernimmt einen Teil der Ausbildung und sorgt für vereinheitlichte Standards. Das ist die Idee dahinter.

Doch Standards ändern sich, und in Zeiten des digitalen Wandels ist Flexibilität gefragt. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt den Grund für die geplanten Neuerungen wie folgt: »Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes passen wir die Berufsbildung an neue Entwicklungen an. Dies steigert ihre Attraktivität, Flexibilität und internationale Anschlussfähigkeit. Damit setzen wir ein starkes Zeichen: Egal, ob sie mit einer Berufsausbildung oder einem Studium starten. Die Welt steht den jungen Menschen offen.«

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung: Neu sind künftig die Bezeichnungen »Geprüfte/r Berufsspezialist/in«, »Bachelor Professional« oder »Master Professional« tragen. Wichtig: Mit einer bestandenen Meisterprüfung kann zusätzlich die neue Abschlussbezeichnung »Bachelor Professional« geführt werden. Demgegenüber ersetzt diese Fortbildungsstufe nicht die Meisterprüfung.

  • Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung: Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende, deren Ausbildung 2020 beginnt, eine Mindestvergütung von 515 Euro. Ab 2021 beträgt die Vergütung mindestens 550 Euro, ab 2022 mindestens 585 Euro, beginnt sie 2023 stehen 620 Euro auf dem Lohnzettel. Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr bekommen Azubis 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem jeweiligen Einstiegsbetrag für das erste Ausbildungsjahr.

  • Größere Durchlässigkeit bei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen: Nach zweijähriger Ausbildung kann der erste Teil einer Abschlussprüfung einer aufbauenden Ausbildung entfallen, um unnötige Doppelungen zu vermeiden.

  • Verbesserungen bei der Teilzeitausbildung: Die Teilzeitberufsausbildung ist künftig eine wählbare Option für alle Azubis in dualer Ausbildung. Das soll auch neue Möglichkeiten und Anreize für Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigungen schaffen oder für Personen, die eine Ausbildung nur absolvieren können oder wollen, wenn sie diese mit einer Erwerbstätigkeit verbinden können. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass der Ausbildungsbetrieb die Teilzeit billigt.
     
  • Erleichterte Auslandsaufenthalte: Die Notwendigkeit, dass ein mit allen Beteiligten abgestimmter Plan erarbeitet wird, liegt künftig erst bei einem Auslandsaufenthalt ab acht Wochen vor. Bisher war das ab vier Wochen der Fall.
     
  • Erleichterungen für Kammern und Prüfungsausschüsse: Bei schriftlichen Prüfungen kann die Zahl der Prüfer von drei auf zwei reduziert werden.

bund-verlag.de (mst)

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