Steuerrecht

Für Homeoffice gibt es 5 € Steuerpauschale

04. Oktober 2021
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Quelle: © Sailorr / Foto Dollar Club

Das Jahr 2020 ist steuerlich ein Ausnahmejahr. Das Arbeiten im Homeoffice kann steuerlich mit 5 € pro Tag geltend gemacht werden, wenn die Bedingungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllt sind. Maximal sind Abzüge bis zu 600 € als Werbungskosten möglich. Die Finanzbehörden kontrollieren allerdings streng.

Wer keinen Steuerberater hat, muss seine Steuererklärung bis 31.10.2021 abgegeben haben. Ansonsten drohen Strafzuschläge. Da zeitweise mehr als ein Viertel der Beschäftigten überwiegend zu Hause arbeitete, können nun viel mehr Menschen als üblich zusätzliche Aufwendungen geltend machen. Es kann um vierstellige Beträge gehen, die die Steuerlast kräftig drücken können, daher lohnt es sich, auf diese Kosten ein großes Augenmerk zu richten.

Wer kein richtiges Arbeitszimmer zuhause hat, kann trotzdem die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Neben der Pauschale von 5 € pro Tag (maximal 600 € pro Jahr) können zusätzlich die Ausgaben für Geräte wie Laptop, Drucker und Bildschirm sowie für Möbel wie Schreibtisch, Stuhl und Regal absetzgesetzt werden. Außerdem die Kosten für Papier, Telefon und Internetzugang.

Tipp: Die Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag ist nur dann zu empfehlen, wenn die Summe der Werbungskosten des Kalenderjahres 2020 den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € übersteigt. Tut sie dies nicht, ist die Geltendmachung des Arbeitnehmerpauschbetrages günstiger.

Echtes Arbeitszimmer ist noch günstiger

Noch deutlich mehr angeben kann derjenige, der ein echtes Arbeitszimmer hat. Also ein separates Zimmer, das nur beruflichen Zwecken dient, mit Schreibtisch, aber ohne Bett oder Kinderspielecke. Es muss abschließbar und darf kein Durchgangszimmer sein. Sind die Bedingungen für das Arbeitszimmer erfüllt, können die anteilige Miete und Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser abgesetzt werden. Die Kosten sind entweder bis zu 1250 Euro absetzbar, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, aber das Zimmer nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit war.

© bund-verlag.de (fro)

Quelle: FAS vom 3.10.2021 (»Und das soll ein Arbeitszimmer sein«)

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