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Homeoffice statt Kündigung?

07. Juli 2021 Homeoffice
Homeoffice
Quelle: pixabay

Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten nicht vorrangig eine Tätigkeit aus dem Homeoffice als milderes Mittel gegenüber einer Versetzung anbieten – so nun das LAG Berlin Brandenburg. Das Arbeitsgericht hatte das Gegenteil entschieden und den Anspruch auf Homeoffice gewährt.

Müssen sich Arbeitgeber mehr und mehr auf Homeoffice-Ansprüche gefasst machen? Wird es bald als willkürlich angesehen, wenn Arbeitgeber sich dem Homeoffice verweigern? Erste Ansätze in der Rechtsprechung gibt es.

Das war der Fall

Bei einer Bank mit mehreren Niederlassungen wurde die Berliner Niederlassung stillgelegt. Einer Vertriebsassistentin, die dort fast 30 Jahre tätig war, bot der Arbeitgeber per Änderungskündigung einen neuen Arbeitsplatz in der Zentrale in Wuppertal an.

Die Arbeitnehmerin hielt die Kündigung für sozial ungerechtfertigt. Sie könne ihren Job problemlos in Berlin von zuhause aus fortsetzen. Homeoffice sei daher gegenüber der Änderungskündigung das »mildere Mittel«. 

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 10. August 2020 – 19 Ca 13189/19) folgte dieser Argumentation und kassierte die Kündigung. Die angebotene Versetzung von Berlin nach Wuppertal sei im Vergleich zur Tätigkeit aus dem Homeoffice »aus der Zeit gefallen und letztlich willkürlich«.

Das LAG lehnt Homeoffice ab

Das LAG allerdings sah das anders. Die Bank habe – so das Gericht – eine unternehmerische Entscheidung getroffen, die zur Umstrukturierung des Betriebs geführt habe. Diese unternehmerische Entscheidung sei vom Gericht nicht überprüfbar. Es bleibe Sache des Arbeitgebers, wie er die Arbeit verteile und organisiere. Und wie er Telearbeits- oder Homeoffice-Arbeitsplätze anbiete.

Das muss die Interessenvertretung beachten

Mit seinem Urteil hatte das ArbG Berlin hohe Wellen geschlagen. Immerhin konstatierte das Gericht, dass es unverhältnismäßig und willkürlich sei, den Beschäftigten auf eine lange Reise zu schicken, wenn er seinen Job problemlos auch von zuhause aus ausüben kann. Derlei Argumentationen wird es künftig vermehrt geben. Es könnte also sein, dass die unternehmerische Entscheidung gegen Homeoffice künftig wirklich als »aus der Zeit gefallen« und folglich offensichtlich unsachlich und willkürlich gewertet wird. Dann könnte eine solche Entscheidung vom Gericht kassiert werden.

© bund-verlag.de (fro)

Quelle

LAG Berlin-Brandenburg (24.03.2021)
Aktenzeichen 4 Sa 1243/20
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