Corona

Testangebot in Betrieben muss kommen

26. März 2021 Corona
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Quelle: pixabay

Testen, testen, testen – so lautet überall dort die Devise, wo ein breites Testangebot die Corona-Infektionszahlen in geregelte Bahnen leiten soll, solange kein flächendeckender Impfschutz besteht. Die Bundesregierung möchte beim Testen auch die Arbeitgeber ins Boot holen, redet diesen bislang aber nur gut zu.

Einen oder gar zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, wünscht sich die Bundesregierung. Solche Schnelltests in Unternehmen könnten dafür sorgen, dass flächendeckend niedrige Infektionszahlen zu erreichen sind, meinen Gesundheitsexperten. Dennoch ist derzeit keine bundesweite Pflicht zum Testen geregelt. Wenn Unternehmen ein entsprechendes Angebot unterbreiten, dann in der Regel auf freiwilliger Basis.

Allein unter dem Dach der vier großen deutschen Wirtschaftsverbände, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) arbeiten mehr als 90 Prozent der 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im privaten Sektor. Daher appellieren die Verbände an ihre Mitgliedsunternehmen, »einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das kann Infektionen früher erkennen und Ansteckungen verringern«, heißt es in dem Aufruf. Die Verbände kündigen an, ihre Mitglieder zu beraten und zu unterstützen.

Nur zwei von fünf Unternehmen testen freiwillig

Insbesondere das fehlende Beratungsangebot nennen Unternehmen in einer DIHK-Umfrage als Grund, keine Schnelltests für Mitarbeiter anzubieten. Vier von fünf Unternehmen bieten derzeit nämlich keine Tests auf freiwilliger Basis an, 42 Prozent derjenigen Unternehmen, die bislang noch nicht testen, beklagen die mangelnde Informationslage. Bei den kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU, bis 250 Beschäftigte) liegt dieser Anteil der Umfrage zufolge noch höher. Hier wird ein grundsätzliches Problem der Teststrategie der Bundesregierung deutlich: sie wirkt unausgegoren. Unternehmen sollen testen, eine Verpflichtung gibt es nicht. Testen Firmen freiwillig ihre Mitarbeiter, um so für einen breiten Schutz der Bevölkerung beizutragen, müssen sie selbst die Kosten tragen – das hält die Bereitschaft der breiten Masse klein. Wichtig: Im medizinischen Bereich und in Pflegeberufen ist die Lage anders – hier bestehen bereits in einigen Landesverordnungen Testverpflichtungen, zum Beispiel für Personal in Altenheimen, wo die Corona-Zahlen teils besonders hoch sind.

Sachsen geht Sonderweg

Dass es beim Testen in anderen Berufsgruppen auch mit staatlichen Vorgaben geht, zeigt der Blick gen Osten – nach Sachsen. Hier sind Arbeitgeber seit dem 22. März verpflichtet, Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest anzubieten. Seit 15. März müssen zudem alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt einmal wöchentlich eine Testung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Tests müssen Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung stellen. Eine Unterstützung des Freistaates Sachsen bei der Beschaffung und Finanzierung von Selbsttests für Arbeitgeber sei nicht vorgesehen, heißt es auf der Informations-Website des Freistaats.

Für ein breites Testangebot und die Kostentragung der Arbeitgeber spricht sich die Gewerkschaftsseite aus. Diese müssten für die größtmögliche Sicherheit der Beschäftigten sorgen. »Dass das geht, beweisen heute schon viele Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tägliche Tests anbieten«, betonte DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in einem Statement zum Aufruf der Arbeitgeber-Spitzenverbände.

Neue Bund-Länder-Beschlüsse müssen für Klarheit sorgen

Mehr Klarheit zu den arbeitgeberseitigen Tests und wie diese durchzuführen sind, wird wohl erst der nächste Bund-Länder-Gipfel am 12. April bringen. Dann wird die Politik einmal mehr prüfen, ob die Maßnahmen greifen oder ob Regelungen anzupassen sind – vermutlich wird dabei auch eine bundesweite Test-Verpflichtung für Arbeitgeber zur Debatte stehen.

© bund-verlag.de (mst)

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