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Alles verständlich erklärt und ohne juristisches Vorwissen direkt in
der Praxis anzuwenden.
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- Betriebsratsarbeit in Pandemiezeiten
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- Bewährte Arbeitshilfen und Checklisten

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Dieser Informationsdienst zählt zu den erforderlichen Sachmitteln im Sinne des § 40 BetrVG.Auf dieses Sachmittel hat jeder Betriebsrat einen Anspruch.