Entgeltfortzahlung

Gibt es künftig eine Teil-Krankschreibung?

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Quelle: nmann77_Dollarphotoclub

Ein Ärzteverband schlägt vor, neben der als »Gelber Schein« bekannten Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Teil-Krankschreibung einzuführen. Beschäftigte sollen bei Krankheit ihre Arbeit reduzieren können, statt dem Job völlig fernzubleiben. Die Gewerkschaften beurteilen diese Idee schon länger skeptisch – zumal sie sich nur auf psychische Erkrankungen bezieht.

Handlungspflichten bei Krankheit

Wer als Arbeitnehmer erkrankt und deshalb der Arbeit fernbleiben will, muss zügig reagieren: Je nach den Vorgaben des Arbeitgebers muss man nach der ersten Krankmeldung beim Arbeitgeber unverzüglich zum Arzt. Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) her, umgangssprachlich auch als »gelber Schein« bekannt. Arbeitgeber können aber auch eine kürzere Frist anordnen. Die Dauer der Krankschreibung liegt im Ermessen des zuständigen Arztes.

Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, könnten nach Ansicht des Marburger Bundes viele Arbeitnehmer schneller genesen, wenn es eine dritte Alternative  zwischen voller Krankschreibung und dem Gang zur Arbeit trotz bestehender Beschwerden gäbe.

Bescheinigung für reduzierten Arbeitstag

Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes, sagte dazu dem Ärzteblatt: »Viele erkrankte Arbeitnehmer könnten wahrscheinlich schneller genesen und würden weniger lange dem Arbeitsprozess fernbleiben, wenn es nicht nur die Wahl zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit gäbe.«

Als dritte Alternative ist nach Ansicht des Verbandes eine »Bescheinigung einer vorübergehenden Minderung der Arbeitsfähigkeit« sinnvoll. Ärzte könnten verordnen, dass Arbeitnehmer – wenn vertretbar – wenige Stunden am Tag arbeiten können.

Vorschlag zielt auf psychische Erkrankungen

Damit sind klarerweise nicht etwa klassische Erkältungen gemeint, bei denen dem Patienten mit einigen Tagen Bettruhe am besten geholfen ist. Der Vorschlag zielt nach den Worten des Vorsitzenden besonders auf Beschäftigte mit psychischen Störungen wie Depressionen.

Hier böte je nach Krankheitsbild die reduzierte Arbeit Vorteile: »Tagesstruktur und Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen blieben erhalten, die Gefahr einer sozialen Isolation wäre deutlich gemindert», sagte Henke dem Ärzteblatt. Denn besonders bei Depressionen könnte eine längere Krankschreibung Symptome verstärken. »Oft kommt auch Angst um den Arbeitsplatz dazu.«

Skepsis bei den Gewerkschaften

Zustimmung erhielt der Vorschlag etwa von der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU): »Eine abgestufte Arbeitsunfähigkeit könnte in geeigneten Fällen Gesundheit und Wohlbefinden verbessern und zu einer schnelleren Rückkehr und höheren Rückkehrquote ins Erwerbsleben führen.« sagte die Ministerin der dpa.

Bei den Gewerkschaften stößt der Vorschlag auf kritisches Echo. Martin Gross, Landesbezirksleiter der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Baden-Württemberg,  sieht die Gefahr, dass Arbeitgeber frühzeitig Rückschlüsse auf das Krankheitsbild ziehen könnten. »Wir haben nach wie vor einige Betriebe, die olympiareife Belegschaften wollen. Da ist der Schutz des Arbeitnehmers wichtiger«, sagte Gross im Radioprogramm SWR Aktuell.

Wenn überhaupt, sollten Arbeitsminderungs-Bescheinigungen nur auf Wunsch des Arbeitnehmers erstellt werden dürfen. Die Entscheidung allein dem Arzt zu überlassen, lehnte Gross ab. »Ich glaube, dass es gut gemeint ist, aber dass Mediziner oft den arbeitsrechtlichen Aspekt, was Arbeitgeber daraus machen können, nicht berücksichtigen.«

Vorschlag mit Vorgeschichte

Die Idee, Arbeitnehmer mit geeigneten Krankheitsbildern nur zum Teil krank zu schreiben, ist übrigens nicht neu. Schon im Dezember 2015 hatte der »Sachverständigenrat Gesundheit« vorgeschlagen, eine Teil-Arbeitsunfähigkeit und ein so genanntes »Teilkrankengeld« einzuführen. Diese Vorschläge wurden mit dem Ziel begründet, die steigenden Kosten für das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu senken.

Bereits damals reagierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisch auf die Vorschläge. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wies darauf hin, dass die Ideen des Sachverständigenrats »vom Kopf auf die Füße« gestellt werden müßten. »Erst muss die Wiedereingliederung von kranken Menschen in die Arbeit funktionieren. Dann könnte man über ein gestuftes Verfahren für die Arbeitsfähigkeit nachdenken«, sagte Buntenbach im Jahr 2015 zum Gutachten des Sachverständigenrats.

Stufenweise Rückkehr in die Arbeit gibt es schon - freiwillig

Als besonders wichtig bewertete Buntenbach, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, erkrankten Beschäftigten eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Denn bisher ist die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, auch als Hamburger Modell bekannt, für Betriebe nur freiwillig. Weiterhin sei erforderlich dass dafür genügend qualifizierte Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Wiedereingliederung gegen den Arbeitgeber besteht bisher nur für schwerbehinderte Menschen (§ 164 Abs. 4 SGB IX).

Quellen:

Arbeit soll trotz Krankschreibung möglich sein, swr-aktuell, 4.9.2018

»Marburger Bund für neue Arbeits­minderungsbescheinigung«, Ärzteblatt online 4.9.2018

Teilkrankengeld: Nur ein bißchen krank? Stellungnahme Annelie Buntenbach, DGB.de, 8.12.2015

© bund-verlag.de (ck)

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