Datenschutz

Was bedeutet das Coronavirus für den Datenschutz?

19. März 2020 Coronavirus, Datenschutz, Däubler
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Quelle: © Kadmy / Foto Dollar Club

China ergreift zur Bekämpfung des Coronavirus drastische Maßnahmen. Das Land, das auch unter normalen Umständen in Datenschutzfragen alles andere als zimperlich ist, setzt auf technische Überwachung per Smartphone. Drohen uns jetzt auch chinesische Verhältnisse? Antworten gibt Prof. Dr. Wolfgang Däubler in der »Computer und Arbeit«.

In einigen chinesischen Geschäften, Parks und Behörden erhalten Bürgerinnen und Bürger derzeit nur Einlass, wenn das Bewegungsprofil ihres Smartphones »grünes Licht« gibt. Eine App wertet aus, wo die User unterwegs waren, mit welchen (möglicherweise infizierten?) Personen sie Kontakt hatten und wie diese ihren eigenen Gesundheitszustand beschreiben – so berichtet die FAZ.

Die Weltgesundheitsorganisation lobt den Einsatz der modernen Technologien ausdrücklich. Im Bereich Technologie sind chinesische Produkte mitunter Exportschlager. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei einer weiteren Verbreitung des Coronavirus auch in anderen Ländern entsprechende Anwendungen zum Einsatz kommen. Aber was bedeutet eine solche Überwachung für den Datenschutz?

Drohen uns jetzt auch chinesische Verhältnisse?

In China hat man ein anderes Verhältnis zur Geheimhaltung persönlicher Dinge – man weiß schon immer sehr viel mehr übereinander als bei uns. Das ist ein kultureller Unterschied. Meines Erachtens kommt er daher, dass China vor 50 bis 60 Jahren noch zu 90 Prozent ein Agrarland war. Auf dem Dorf weiß man aber auch bei uns fast alles über den anderen; das ist in Niedersachsen nicht anders als in Oberbayern. Von daher wird es in China eben sehr viel weniger als Eingriff empfunden, wenn überall Kameras hängen und wenn – wie in Ihrem Beispiel – ein Bewegungsprofil erstellt wird. Auf diese Weise kann man Infektionsketten exakt nach verfolgen und deshalb unterbrechen. Die neuesten Zahlen zeigen, dass China bei der Bekämpfung des Corona-Virus viel erreicht hat. Eine chinesische Fußballmannschaft, die seit Januar in Spanien war, ist nach Wuhan (!) zurückgereist, weil sie sich dort sicherer fühle als in Spanien.

Mehr erfahren

Was wissen die Gesundheitsbehörden bzw. wie dürfen sie Daten erheben und verarbeiten? 

Und welche Daten dürfen Arbeitgeber von den Beschäftigten verlangen?

Diese Fragen beantwortet der Experte Prof. Dr. Wolfgang Däubler in der »Computer und Arbeit« 4/2020.

Testen Sie jetzt diese und eine weitere Ausgabe der »Computer und Arbeit« gratis!

Buchtipp:

Däubler/Wedde/Weichert/Sommer: EU-DSGVO und BDSG – Kompaktkommentar, 2. Auflage 2020

 

© bund-verlag.de (ct)

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