Kündigung

Wenn 100 Euro den Kopf kosten

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Ob Pfandmarken oder Geld - wer etwas behält, was ihm nicht gehört, handelt nicht nur moralisch fragwürdig. Findet dies am Arbeitsplatz statt, riskiert der Unehrliche seinen Job. Das musste nun auch ein Polizeipförtner wegen eines Geldscheins schmerzlich lernen. Eine weit mehr als 100 Euro teure Lektion.

Der Kläger war seit dem 19.01.1987 im öffentlichen Dienst, zuletzt als auf der Pförtnerstelle einer Polizeidienstelle. Am 22.12.2017 gab eine Architektin einen von ihr gefundenen 100-Euro-Schein bei ihm ab, den er – was er bestritt – nicht an die zuständige Stelle weiterleitete.

Nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet wurde, kam es auch beim Dienstherrn zu einer Anhörung des Beschuldigten und schließlich mit Einbindung des Personalrats zur fristlosen Kündigung.

Version des Pförtners ist unplausibel

Diese bestätigte das LAG Düsseldorf: Es bestehe der dringende Tatverdacht, dass die Finderin den 100-Euro-Schein beim Pförtner abgegeben hat. Die Version des Klägers sei nicht plausibel. Wenn die Finderin den 100-Euro-Schein wieder mitgenommen hätte, wie vom Kläger behauptet, gäbe es keinen Grund, dass sie sich per Mail über den weiteren Ablauf erkundigt und den Kläger nachfolgend im inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren und auch in der Vernehmung vor dem LAG belastet.

Das genügte dem LAG, um die ausgesprochene Verdachtskündigung und den dafür erforderlichen dringenden Tatverdacht der Unterschlagung der gefundenen 100-Euro anzunehmen. Die fristlose Kündigung sei auch trotz der langen Beschäftigungsdauer gerechtfertigt.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

LAG Düsseldorf (28.06.2019)
Aktenzeichen 6 Sa 994/18

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