Schulungen

Anspruch auf Fortbildungen in der Pandemie nutzen

ViKo
Quelle: pixabay

Ständig treten im Arbeits- und Gesundheitsschutz neue Regelungen in Kraft. Die aktuellen Anforderungen an Betriebsräte in der Pandemie erfordern fundierte Fortbildungen. Es stehen schwierige Verhandlungen mit den Arbeitgebern an. In »Gute Arbeit« 2/2021 geht es im Titelthema um aktuelle Aufgaben, wichtige Schulungsthemen und den Rechtsanspruch auf Fortbildungen.

Seit dem Shutdown im März 2020 hat sich die Praxis der Betriebsratsarbeit so einschneidend verändert, wie vorher seit Jahrzehnten nicht. Die Anforderungen an die Interessenvertretungen steigen, während die Arbeit in der Praxis teils sehr erschwert ist: Videokonferenzen und Reise- sowie Beherbergungsverbote (Pandemie-Länderverordnungen) schränken die Arbeit der Interessenvertretungen ein.

Fest steht aber auch: Die Betriebsräte sind in ihrer Arbeit weisungsfrei. Der Arbeitgeber darf Präsenzsitzungen und Reisen nicht einseitig verbieten, sofern die Hygienevorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden. Und es gibt so viele akute und neue Themen, dass die Schulungen nicht aufgeschoben werden sollten. Die Rechtsanwälte Marek Beck und Manfred Wulff sowie Thomas Pristin vom DGB Bildungswerk Bund schreiben darüber im Titelthema der Ausgabe »Gute Arbeit« 2/2021 (S. 8-22).

Schulungen zur Pandemie-Bewältigung

Um handlungssicher zu sein und es zu bleiben, müssen Betriebsratsmitglieder über fundiertes Wissen, die neue Rechtslage (Gesetze, Verordnungen, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und -Verordnung etc.), Trends der Rechtsprechung sowie über aktuelle arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen. Schulungen sind kein Selbstzweck, sondern erhöhen die Schutzfunktion bei der Vertretung der Beschäftigteninteressen.

Der Streit um die Teilnahme an Seminaren und Schulungen bleibt aktuell. Zurzeit geht es nicht nur um die Frage, ob eine Schulung erforderlich und/oder zu teuer ist, sondern auch darum, ob der Betriebsrat überhaupt zu einer Präsenzschulung fahren darf. Das Titelthema in »Gute Arbeit« verschafft Klarheit und beantwortet wichtige Fragen.

BR, PR, SBV – die Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Besuch einer Schulung haben sich auch während der Pandemie nicht verändert. Die Qualifizierung von Betriebsrät*innen ist in § 37 Abs. 6 und 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Anspruch für Personalrät*innen ergibt sich aus § 46 Abs. 6 in Verbindung mit (i.V.m.) § 44 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. aus den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen.

Die rechtlichen Anforderungen an den Schulungsanspruch richten sich auch hier nach den Grundsätzen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die gerade für die Aufgaben als SBV erforderlich sind.

Nach § 37 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG sind den Mitgliedern des BR die Kenntnisse zu vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind; dieser Anspruch umfasst die Befreiung von der Arbeitstätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Die Kosten für eine erforderliche Schulung trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber.

Streitpunkte: Erforderlichkeit, Grundlagen- und Spezialschulungen, Kosten

Eine Schulung ist erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Gremium notwendig ist, es die aktuellen und künftig anstehende Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Dabei steht dem Gremium ein Beurteilungsspielraum zu, ob es eine Schulungsteilnahme für erforderlich hält.

Der Beitrag von Marek Beck und Manfred Wulff erläutert, welche Grundlagen- und Spezialschulungen notwendig sind und wie die Kostenübernahme des Arbeitgebers geregelt ist (Beschlussfassung im Gremium). Dazu enthält der Beitrag auch eine kurze Arbeitshilfe und erläutert die BAG-Rechtsprechung.

Weitere Informationen

Die drei wichtigen Beiträge zum Thema Fortbildung der Interessenvertretungen im Titelthema der Ausgabe »Gute Arbeit« 2/2021 (S. 8-22) lesen

  • Thomas Pristin (DGB Bildungswerk Bund): »Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona« (S. 8-12).
  • Thomas Pristin (DGB Bildungswerk Bund): »Präsenz der Gremien im Betrieb ist wichtig!« (S. 13-17).
  • Marek Beck, Manfred Wulff (Rechtsanwälte): »Rechtsanspruch auf Weiterbildung« (S. 18-22).

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