Beamte in Hessen sind angemessen bezahlt
14. März 2018
Das VG Frankfurt am Main konnte im Ergebnis keine Verfassungswidrigkeit in der hessischen Beamtenbesoldung für die hier streitgegenständlichen Besoldungsgruppen feststellen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des BVerfG sei keine verfassungswidrige Unteralimentation bei den Klägern festzustellen. Bei Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe stelle sich die hessische Beamtenbesoldung somit als verfassungsgemäß dar.
Weitere Gründe für die Entscheidung sind in der Mitteilung nicht genannt, die schriftliche Urteilsbegründung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
© bund-verlag.de (mst)
Quelle
VG Frankfurt am Main (12.03.2018)
Aktenzeichen 9 K 40/17.F; 9 K 324/17.F
Aktenzeichen 9 K 40/17.F; 9 K 324/17.F