Konkurrentenklage

Berlin tut sich schwer bei Generalstaatsanwältin

03. November 2017
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Quelle: © Fontanis / Foto Dollar Club

Die Auswahl zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in Berlin ist nach einer Eilentscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts fehlerfrei ergangen. Selbst ein anhängiges Ermittlungsverfahren kann die Ernennung nicht verhindern.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hatte im November 2015 die Stelle des Generalstaatsanwalts in Berlin ausgeschrieben, auf die sich eine Beamtin aus Berlin sowie eine Beamtin aus Brandenburg beworben hatten. Nachdem die Behörde eine im Wesentlichen gleiche Qualifikation der Bewerberinnen angenommen hatte, berief der damalige Justizsenator eine Auswahlkommission ein, die keine Entscheidung traf, weil die Berliner Beamtin aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht zu den Auswahlgesprächen erschienen war.

Der seit Dezember 2016 amtierende neue Justizsenator setzte eine neue Kommission ein, die nach Auswahlgesprächen mit den Bewerberinnen den Vorschlag machte, die Berliner Beamtin zu berufen. Diesem Vorschlag folgte der Senator.

Justizbehörde hat Auswahl fehlerfrei getroffen

Die 26. Kammer wies den Eilantrag der Brandenburger Beamtin zurück. Sämtliche von der Antragstellerin vorgebrachten Rügen gegen das Auswahlverfahren griffen nicht durch. Die Annahme einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation beider Bewerberinnen sei nicht zu beanstanden. Es sei nicht verfahrensfehlerhaft gewesen, die Auswahlkommission auszutauschen; dem stünden gesetzliche Vorschriften nicht entgegen, so dass eine solche Vorgehensweise vom organisatorischen Gestaltungsspielraum des neuen Senators gedeckt gewesen sei.

Die Antragstellerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass ihr Auswahlgespräch über eine Stunde gedauert habe, während die Beigeladene - die Berliner Beamtin - nur 40 Minuten befragt worden sei. Das belege nicht, dass das Gremium voreingenommen gewesen sei.

Zweifel an der gesundheitlichen Eignung der Beigeladenen hätten möglicherweise 2016, nicht aber mehr zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestanden.

Ermittlungsverfahren hindert nicht an Ernennung

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Berliner Beamtin konnte unberücksichtigt bleiben. Hierbei geht es um Körperverletzung im Amt der ehemaligen Polizei-Vizepräsidentin wegen Anzeigen bezüglich maroder und schadstoffbelasteter Schießstände bei der Polizei. Es gebe insoweit einen Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der Eignung, den der Berliner Senator unter Berücksichtigung der hier in Raum stehenden Delikte in rechtlich zulässiger Weise ausgeübt habe.

Auch sei die Gesamtfrauenvertreterin hinreichend am Verfahren beteiligt worden.

Quelle

Verwaltungsgericht Berlin (25.10.2017)
Aktenzeichen VG 26 L 748.17
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