Aktuell in "Der Personalrat"

Erstaunlich, was alles geht

18. März 2021
22_AOK_Bronze 2020

Der Gesamtpersonalrat initiiert eine Solidaraktion für vom Corona-Lockdown betroffene Kollegen. 1: 1-Zeitspenden und umfangreiches Stundenspenden-Kontingent ermöglichen Betreuungsmaßnahmen und reduzieren Gehaltseinbußen. Das Gremium erhielt dafür den Deutschen Personalräte-Preis 2020 in Bronze.

Homeoffice, Homeschooling, Home-Kita, Home-Tagespflege – das alles unter einen Hut zu bekommen, stellt auch in der zweiten Welle der Pandemie viele Beschäftigte vor große Herausforderungen. Der Gesamtpersonalrat der AOK PLUS für Sachsen und Thüringen kann hier bereits auf gute Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 zurückgreifen. Bereits vor gut zwölf Monaten standen zahlreiche Mitarbeiter*innen vor der coronabedingten Situation, zu Hause arbeiten und parallel verschiedene Betreuungsaufgaben übernehmen zu müssen. Das Gremium setzte sich daher sehr früh dafür ein, dass die betroffenen Kolleg*innen Unterstützung erhalten, um so deren Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Rund 7.000 Mitarbeiter betreuen in den beiden ostdeutschen Bundesländern gut 3,4 Mio. Kunden und über 130.000 Arbeitgeber.

1:1-Zeitspende

Bereits unmittelbar mit Beginn des ersten Lockdowns Mitte März 2020 suchten die Personalräte das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Das Unternehmen hatte frühzeitig einen Krisenstab eingerichtet, in dem auch arbeitsorganisatorische Fragen eine wichtige Rolle spielten. Die zentrale Idee der Interessenvertreter: Mitarbeiter*innen können in einen gemeinsamen »Topf« Plus-Stunden von ihrem Arbeitszeitkonto spenden, die dann von anderen Kollegen, die zu Hause Betreuungsaufgaben wahrnehmen müssen, genutzt werden. »Mit dieser solidarischen Aktion sollten Gehaltseinbußen reduziert und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Kollegen aufrechterhalten werden«, beschreibt Ronny Kupke, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats, das Ziel dieser Initiative. Wie so häufig steckte der Teufel aber mal wieder in vielen kleinen Details. Der Arbeitgeber bewegte sich zu Beginn nur zögerlich und argumentierte mit einem großen administrativen und technischen Aufwand. Hinzu kamen Bedenken, inwieweit sich Stunden von Beschäftigten mit unterschiedlicher Tätigkeit und tariflicher Vergütung miteinander verrechnen lassen. Doch die Personalräte ließen nicht locker und eine juristische Prüfung ergab, dass Zeitspenden unabhängig von Eingruppierung und Erfahrungsstufe möglich sind. Wichtig bei dieser Spende ist allerdings, dass Spender und Empfänger der Zeitspende klar zugeordnet werden. Weitere Voraussetzung: Für alle Beschäftigten ist eine einheitliche Zeiterfassung vorhanden.

Solidarischer Stundentopf

Doch damit war aus Sicht der Personalräte das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Neben der 1:1-Zeitspende von Kollege zu Kollege wurden sie in einer bestehenden »Dienstvereinbarung« fündig. Diese regelt, dass allen Mitarbeiter*innen vier Stunden im Jahr zur Teilnahme an teambildenden Aktionen zur Verfügung stehen. Mit dem Arbeitgeber einigte sich das Gremium schließlich darauf, dass davon zwei Stunden in einen Zeit-Spendentopf zur Unterstützung der betroffenen Kolleg*innen überführt werden. Bei 7.000 Mitarbeiter* innen ergaben sich so weitere 14.000 Stunden, die der Arbeitgeber dann noch einmal um weitere 7.000 Stunden aufstockte. Insgesamt beinhaltete der Spendentopf zu Beginn des ersten Lockdowns ein Volumen von 21.000 Stunden. Beide Seiten trafen dazu eine Vereinbarung, die vom Gesamtpersonalrat im April 2020 gegengezeichnet wurde.

Grundsätzlich stehen damit, ergänzend zu den 1:1-Zeitspenden, maximal 80 Stunden für jeden Betreuenden zur Verfügung, die sowohl als ganze Tage als auch für das Auffüllen von Stunden bis zur Regelarbeitszeit genutzt werden können. Für Alleinerziehende erhöht sich dieses Volumen auf 120 Stunden. Zum Kreis der Berechtigten zählen Mitarbeiter*innen, die ihre Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, schwerbehinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige wegen Schließung der (Tagespflege-) Einrichtung selbst betreuen müssen und ihre Arbeitszeit aus diesem Grunde nicht oder nur unzureichend erbringen können. Bei der Antragstellung wurde darauf geachtet, dass diese möglichst einfach und formlos erfolgen kann: Wenn alle anderen Möglichkeiten – wie Gleitzeitabbau und die einmalige Einbringung von fünf Tagen Urlaub – ausgeschöpft sind, kann ein Antrag auf Übertragung von Arbeitszeit aus diesem Spendentopf gestellt werden. Der Antrag auf Stunden aus dem Kontingent ist mit einer kurzen Begründung per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter zu senden. Ein Nachweis über die Schließung der Schule/ Einrichtung ist nicht notwendig. Außerdem ist parallel die Führungskraft zu informieren.

Gerüstet für 2. Lockdown

»Es ist schon erstaunlich, was alles geht, wenn es gehen muss«, fasst Kupke seine Erfahrungen aus diesem Projekt zusammen. »Ich finde es wirklich bemerkenswert, wie solidarisch viele Kollegen waren und immer noch sind und wie es alle gemeinsam schaffen, diese besonderen Herausforderungen zu stemmen.« Verschweigen wolle er aber nicht, dass es zur geänderten Dienstvereinbarung auch kritische Stimmen aus der Belegschaft gebe, »denn nicht alle profitieren davon. Es ist nicht möglich, jedem immer alles recht zu machen.«

Die Erfahrungen aus der ersten Corona-Welle helfen aktuell auch beim Umgang mit dem zweiten Lockdown. Der Zeitspendentopf ist noch gut gefüllt, an den formlosen  Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Gleichwohl ist zu beobachten, dass vor allem die 1:1-Zeitspenden genutzt werden. Gleichzeitig gab und gibt es viele weitere Maßnahmen, um noch mehr Homeoffice zu ermöglichen und die Prozesse im Unternehmen sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise Online-Terminvereinbarungen in den Filialen, der Ausbau des Online-Services für Kunden, die schnellere Beschaffung von Sicherheitsausstattung und noch mehr Augenmerk auf Hygienemaßnahmen. Kupke: »Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen und wir werden nun daran gehen, die guten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie dauerhaft in Dienstvereinbarungen zu verankern, um zum Beispiel den Zugang zu Homeoffice noch niederschwelliger zu gestalten.« Das Projekt der AOK-Personalräte hat auch die Jury des Deutschen Personalräte-Preises überzeugt. Das Gremium erhielt dafür im vergangenen Jahr die Auszeichnung in Bronze.

Christof Herrmann,
Kommunikationsberater mit den Themen Arbeit, Recht und Wirtschaft, Aachen.
kommunikation@sc-herrmann.de

► Zum Beitrag "Erstaunlich, was geht" in: Personalrat 3/2021, S. 26f.

 

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