Der Standardkommentar zum SGB IX nun in Neuauflage

Gründlich und gut verständlich erläutert der hochangesehene Kommentar das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Im Zentrum der Neuauflage steht Teil 2 des SGB IX mit dem Eingliederungshilferecht. Die Autoren kommentieren die neue Rechtsprechung. Zudem liegt ein Schwerpunkt auf den Neuregelungen zum Gewaltschutz und den digitalen Gesundheitsanwendungen.
Schwerpunkt auf der Arbeit der SBV
Der Kommentar legt wie gewohnt einen Schwerpunkt auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Dazu gehören die neuen Regeln der Online-Wahlversammlung sowie die Gerichtspraxis zu den Rechten der Schwerbehindertenvertretungen. Die Kommentierung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) wurde aktualisiert und die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz und die Gerichtspraxis zu dem bisher weniger beachteten Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX sind vollständig eingearbeitet.
Die gesetzlichen Änderungen aller drei Teile des SGB IX werden detailliert behandelt – unter Berücksichtigung aller Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung. Die Auswirkungen der Regelungen werden zudem vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Etwa:
- Welche Rechtsansprüche lassen sich ableiten?
- Welche neuen Rechte stehen den Schwerbehindertenvertretungen zu?
- Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Beratungspraxis?
- Wie müssen die beteiligten Träger und Behörden reagieren?
Die Herausgeber:
Werner Feldes, Organisationsberater und Supervisor, Frankfurt am Main.
Dr. Wolfhard Kohte, Professor em. für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Universität Halle-Wittenberg; Senior Researcher am Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH).
Eckart Stevens-Bartol, Rechtsanwalt, langjähriger Vorsitzender Richter (a.D.) am Bayerischen Landessozialgericht, München.
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