Corona-Beschlüsse

Dringender Appell für Homeoffice

29. Oktober 2020
Corona
Quelle: pixabay

Am 28. Oktober haben Bundesregierung und Länder für den November neue Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Mit Kontaktbeschränkungen und der befristeten Schließung vieler Einrichtungen verbinden sie einen dringenden Appell an die Betriebe, den Beschäftigten Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.

In dem in einer Videokonferenz gefassten Beschluss rufen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer die Unternehmen auf, ihren Beschäftigten angesichts der hohen Infektionszahlen »wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.«

Betrieblicher Arbeitsschutz in der Pflicht

Gleichzeitig betont die Politik die Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten. Sie müssen ihre Beschäftigten vor Infektionen schützen und betriebliche Hygienekonzepte den steigenden Infektionszahlen anpassen.

 Ziel sei es unter anderem:

  • nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden,
  • allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen
  • und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.

Sowohl beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch bei der Ausgestaltung der mobilen Arbeit haben Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung wichtige Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechte. Alle verfügbaren Infos für die Interessenvertretungen zu Corona, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz finden Sie auf den Infoseiten des Bund-Verlags unter https://www.bund-verlag.de/corona.   

Geplante Maßnahmen im November

Die geplanten Maßnahmen sollen vorerst vom 2. bis 30. November 2020 gelten und zur Halbzeit, ca. zwei Wochen nach dem 2. November, überprüft werden. Sie umfassen Kontaktbeschränkungen für Treffen in der Öffentlichkeit und erhebliche Einschränkungen oder befristete Schließungen für viele Betriebe und Einrichtungen in Unterhaltung, Gastronomie, Kultur und Sportstätten. Dagegen sollen Schulen, Kindertagesstätten und der Einzel- und Großhandel aber unter Hygiene- und Sicherheitsauflagen geöffnet bleiben.

Die Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder mit allen angeordneten Maßnahmen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.

Quelle:

Bundesregierung, Pressemitteilung Nr. 381/2020 v. 28.10.2020

© bund-verlag.de (ck)

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