Gesetzesnovelle

Elterngeld als Retter in der Not

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Quelle: © Andy Dean / Foto Dollar Club

Viele Familien in Deutschland kommen nur über die Runden, wenn beide Partner Geld nach Hause bringen. In den Zeiten, in denen ein Verdiener wegfällt, weil der Nachwuchs betreut werden muss, schafft das Elterngeld Abhilfe. Wenn nicht ein Virus die Welt auf den Kopf stellt. Jetzt hat der Bundestag die Regeln angepasst.

Corona sorgt nicht nur für Einschränkungen der Freizügigkeit, sondern hat insbesondere das Arbeitsleben im Griff – an manchen Stellen gar im Würgegriff. Vor allem für Eltern waren die vergangenen Monate belastend: Geschlossene Kitas und Schulen, Kurzarbeit oder gar Freistellung vom Job. Umso wichtiger ist in Krisenzeiten das Elterngeld. Rund 1,9 Mio. Mütter und Väter haben im vergangenen Jahr Elterngel erhalten.

Parlament stimmt Änderungen zu

Jetzt hat der Bundestag Anpassungen für Elterngeld-Bezieher beschlossen, damit stark belastete Familien besser durch die Krise kommen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hatte den Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben und diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen können – spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes. 

Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Laut Bundesfamilienministerin Giffey müssen sich Eltern und werdende Eltern trotz Corona keine Sorgen ums Elterngeld machen: »Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen.«

Zustimmung von Gewerkschaftsseite

Der DGB begrüßt die krisenbedingte Elterngeld-Reform. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende lobte die Änderungen beim Elterngeld, forderte aber gleichzeitig die Geltung der Neuerungen über die Pandemie hinaus. Hannack verwies auf das Mutterschutzgesetz, wonach Monate in Kurzarbeit grundsätzlich bei der Berechnung der Leistungen nicht einbezogen sind.

Umfangreiche Informationen zum Elterngeld finden Sie auf dem Familienportal des Bundes

© bund-verlag.de (mst)

Quelle: 

Pressemitteilungen des BMFSFJ und des DGB vom 7. Mai 2020

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