Interview

»Es geht um ein modernes Betriebsverfassungsrecht«

24. Februar 2021 Mitbestimmung
Betriebsrat Schild historisch
Quelle: Pixabay | Bild von Foto-Rabe

2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Der DGB und die Hans-Böckler-Stiftung setzen schon länger auf die »Initiative Mitbestimmung«. Die IG Metall hat im Oktober 2020 Novellierungsforderungen an den Gesetzgeber formuliert und einen Aktionsplan zur Durchsetzung beschlossen. In »Gute Arbeit« 2/2021 sprach die Redaktion mit Dr. Thomas Klebe darüber, was die Gewerkschaften wollen.

Die Stärkung der Mitbestimmung ist ein großes Thema der Gewerkschaften. Am 11.2.2021 hat die Hans-Böckler-Stiftung gemeldet: Vor allem in kleineren Betrieben gibt es selten Betriebsräte; aber gerade dort vermissen Beschäftigte öfter ausreichende Corona-Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers. Nur rund 9% aller Betriebe in Ost und West haben überhaupt einen Betriebsrat. Langfristig ist die Zahl rückläufig, während die Probleme extrem zunehmen. Stichworte sind die Transformation, die Digitalisierung, die Globalisierung, die Klimakrise und auch die Pandemie.

Im Interview mit Dr. Thomas Klebe wird erörtert, wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) modernisiert werden muss. Inzwischen hat die Bundesregierung den Entwurf für ein geplantes Betriebsräte-Stärkungsgesetz vorgelegt – und wieder zurückgezogen. Update: Inzwischen hat die Bundesregierung das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht.

Hier stark gekürzte Auszüge aus dem Interview

Warum wollen die Gewerkschaften das BetrVG ändern?

Die letzte substantielle Modernisierung von Mitbestimmungsrechten war 1972, also vor knapp 50 Jahren. 2001 wurden vor allem die Arbeitsgrundlagen für Betriebsräte verbessert, und die letzte Änderung davor war auch schon 20 Jahre her.

1972 hatten Computer noch einen eigenen Großraum, das Internet konnten sich selbst Visionäre nicht vorstellen und die Globalisierung erfasste im Wesentlichen einige große Konzerne. Auch eine grundlegende Transformation der Wirtschaft, wie z.B. zur Elektromobilität, gab es nicht. Es ist also heute höchste Zeit, die Betriebsratsrechte weiter zu entwickeln und diesen riesigen Herausforderungen anzupassen.

(..) Die betriebliche Mitbestimmung soll (…) dafür sorgen, dass die Beschäftigten an den Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken. Mitbestimmung ist Demokratie im Betrieb und Schutz für die Beschäftigten. Und diese Beteiligung und diesen Schutz brauchen die Beschäftigten, weil sie persönlich und wirtschaftlich vom Arbeitgeber abhängig sind, weil ein betriebliches Machtungleichgewicht besteht. (…) Das ist das Menschenbild. Und um diesen Anspruch zu erfüllen, muss die Betriebsverfassung modernisiert werden. Das ist überfällig.

Mitbestimmung und das BetrVG können nur gelebt und umgesetzt werden, wenn möglichst überall Betriebsräte gewählt werden.

Ja, das ist in der Tat ein Kernproblem. Nur 9% der Betriebe hatten 2019 einen Betriebsrat. Insgesamt waren nur 41% der Beschäftigten im Westen bzw. 36% im Osten Deutschlands so vertreten. Das hat diverse Gründe. Auch den, dass Beschäftigte vielleicht den Sinn eines Betriebsrats nicht sehen und glauben, dass sie alles selbst regeln können. Bei Wirecard brauchten die Beschäftigten ja auch erst mal die wirtschaftliche Katastrophe und die Erkenntnis, dass es z.B. ohne Betriebsrat keinen Sozialplan gibt. Das ist dann leider so.

Was man aber nicht hinnehmen kann ist die Behinderung von Wahlen durch den Arbeitgeber. Die Hans-Böckler-Stiftung hat ermittelt, dass jede sechste erstmalige Wahl eines Betriebsrats behindert wird. Das ist skandalös und muss ganz anders als bisher auch gesellschaftlich geächtet werden. Konkret heißt das: Verschärfung der Strafvorschriften bei einer Wahlbehinderung, effektivere Strafverfolgung durch Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind, Schutz schon für die Initiatoren einer Wahl, z.B. ab Hinterlegung ihrer Absicht bei einem Notar.

Welche Trends in der Arbeitswelt verursachen starken Modernisierungsbedarf?

Es sind stichwortartig zusammengefasst die Digitalisierung inklusive des zunehmenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI), die Transformation, z.B. zur Elektromobilität und einem Wirtschaften, das Ressourcen schont und umweltverträglich ist.

Außerdem sind zu beachten: die weitere Globalisierung, neue disruptive Geschäftsmodelle, wie z.B. durch die Plattformökonomie und auch die Zersplitterung der Betriebe, die ja die Basis der Mitbestimmung sind. Hierdurch stellen sich alte Probleme, wie die Beschäftigungssicherung. Aber mit großer Wucht treten auch neue Regelungsfragen auf: wie z.B. beim KI-Einsatz, beim betrieblichen Umweltschutz oder beim Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff.

Weitere Informationen

Das umfassende Interview mit Dr. Thomas Klebe finden Sie in »Gute Arbeit« 2/2021 (S. 23-26). Zudem lesen Sie in dieser Ausgabe das Titelthema mit drei wichtigen Beiträgen zum Thema Fortbildung der Interessenvertretungen: »Corona-Krise – Handlungssicher durch Betriebsratsschulungen« (S. 8-22):

  • Thomas Pristin (DGB Bildungswerk Bund): »Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona« (S. 8-12).
  • Thomas Pristin (DGB Bildungswerk Bund): »Präsenz der Gremien im Betrieb ist wichtig!« (S. 13-17).
  • Marek Beck, Manfred Wulff (Rechtsanwälte): »Rechtsanspruch auf Weiterbildung« (S. 18-22).

Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von »Gute Arbeit« greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beiträge der Zeitschrift zu (ab 2012).

Jetzt 2 Ausgaben »Gute Arbeit« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

Der Interviewpartner:

 

Dr. Thomas Klebe

ehemaliger Justitiar der IG Metall, wissenschaftlicher Berater des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am BAG, Rechtsanwalt bei Apitzsch - Schmidt - Klebe, Frankfurt am Main.

 

 

© bund-verlag.de (BE)

Newsletter 2024 viertel - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille