Beamtenverhältnis

Homophobe Posts können Polizeikarriere kosten

30. August 2021 Beamte, Polizei
Dollarphotoclub_46180435 Polizei Überwachung Sicherheit Kontrolle
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Aktivitäten in sozialen Netzwerken können Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen. Intoleranz hat bei der Polizei nichts verloren. Das zeigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen.

Ein Bewerber für den Dienst bei der Bundespolizei hatte bereits im März 2021 eine Einstellungszusage für September 2021 erhalten. Im Nachgang hierzu fielen der Bundespolizei diverse Aktivitäten in sozialen Netzwerken auf, die Anlass gaben, an der charakterlichen Eignung zu zweifeln. So fand sich ein sogenannter Like bei einer Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt, oder auch ein Mittelfinger-Emoji anlässlich eines gegen den Antragsteller verfügten Fahrverbots.

Der Antragsteller wollte seine Einstellung mit einer einstweiligen Anordnung erreichen und berief sich unter anderem auf die Einstellungszusage. Das VG Aachen bestätigte die fehlende Eignung des Bewerbers: Der Like der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche für sich genommen bereits aus, um Zweifel an der charakterlichen Eignung zu wecken.

Das VG stellt klar: Der Beruf des Polizeimeisters sei im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religionen und Weltanschauungen, aus allen Gesellschaftsschichten und unterschiedlicher sexueller Orientierungen geprägt. Durch das Klicken auf den zugehörigen Gefällt-mir-Button eines Bildes mit eindeutig homophobem Inhalt werde deutlich, dass dem Antragsteller die nötige Toleranz und Neutralität fehle, um seine Dienstpflichten ohne Ansehung der Person auszuüben. Infolgedessen sei die Bundespolizei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden

Quelle

VG Aachen (26.08.2021)
Aktenzeichen 1 L 480/21