Berufskrankheit

Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten senken

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Quelle: industrieblick_Dollarphotoclub

Giftige Stoffe, Strahlung, Lärm. Es gibt viele Belastungen, die dazu führen können, dass Arbeitnehmer wegen ihrer Arbeit dauerhaft krank sind. Bei einer anerkannten Berufskrankheit (BK) gibt’s Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch die Hürden für die Anerkennung sind sehr hoch. Sie müssen gesenkt werden, wie das Titelthema der »Sozialen Sicherheit« 7/2019 zeigt.

Rund 80.000 Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung wurden zuletzt pro Jahr bei den Unfallversicherungsträgern gestellt. Doch nur rund ein Viertel aller Anzeigen wurde im üblichen Prüfverfahren anerkannt. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede bei den Anerkennungsquoten. Während bei der Lärmschwerhörigkeit über 50 Prozent der angezeigten Fälle anerkannt wurden, waren es bei den Hauterkrankungen lediglich gut zwei Prozent.

Das Recht der Berufskrankheiten muss reformiert werden

Das Berufskrankheitenrecht muss dringend reformiert werden. Darüber sind sich nahezu alle beteiligten Akteure einig. 2016 hatten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in einem so genannten Weißbuch auf essentielle Verbesserungsvorschläge geeinigt. CDU, CSU und SPD hatten schließlich im März 2018 in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie das »Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln« wollen. Es besteht die Hoffnung, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Reform auf den Weg bringen wird.

Die komplexen Grundlagen für die derzeitige Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) und die Reformbedarfe werden von Anna-Lena Hollo (Akademische Rätin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht der Universität Hannover), Hans Jürgen Urban (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall) und Annelie Buntenbach (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB) in der Ausgabe 7/2019 der »Sozialen Sicherheit« erläutert.

Insbesondere werden Verbesserungen der Rechtsgrundlage und des Verfahrens gefordert:

  • So sollen die Chancen auf eine Anerkennung als BK erhöht werden. Dazu gehört auch die Beweiserleichterung – also die Beseitigung des Problems, dass Beweise über schädigende Einwirkungen auf den menschlichen Körper nach langen Jahren der Berufstätigkeit oft nur schwer zu beschaffen sind. Mit der Erstellung und Nutzung von Registern, in denen das Ausgesetzsein von schädigenden Einwirkungen (Hitze, Lärm, Strahlung etc.) bei der Arbeit erfasst wird, wäre der Nachweis entsprechender Einwirkungen möglich.
  • Die Berufsgenossenschaften müssen die Kriterien offenlegen, die an die in Auftrag gegebenen Gutachten gestellt werden. Damit die Betroffenen ihre Rechte auch wahrnehmen können, bedarf es transparenter und fairer Verfahren.
  • Die Berufskrankheitenliste (mit derzeit gerade 80 Krankheiten) muss zügig erweitert und an das veränderte Belastungsspektrum angepasst werden.
  • Entfallen soll der so genannte Unterlassungszwang. Danach können die Betroffenen bei neun bedeutenden BKen nur dann Leistungen erhalten, wenn sie die Tätigkeit, die zu der Berufskrankheit geführt hat, aufgeben.
  • Der ehrenamtlich tätige Ärztliche Sachverständigenbeirat »Berufskrankheiten«, der letztlich über die Aufnahme oder Ablehnung einer Krankheit als BK entscheidet, muss transparenter, schneller und professioneller werden.  
  • Die Prävention muss gestärkt werden. Jede angezeigte Krankheit muss zum Anlass genommen werden, nach den Ursachen und den Versäumnissen auf dem Feld der Prävention zu suchen. 

Zudem müssen aus gewerkschaftlicher Sicht die Forschungsaktivitäten – insbesondere dazu, welche Krankheitsbilder potenziell neue Berufskrankheiten sein könnten – gestärkt werden. Außerdem benötigten die Gewerbeärzte und Gewerbeaufsichtsämter dringend mehr Personal und beim komplizierten Verfahren der Anerkennung einer BK sei eine unabhängige und niederschwellige Beratung notwendig. Solche Beratungsstellen gibt es derzeit nur in Bremen und Hamburg. Auch dazu findet sich mehr im Titelthema »Berufkrankheiten – Hürden für die Anerkennung senken« in der Ausgabe 7/2019 der »Sozialen Sicherheit«. 

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© bund-verlag.de (HN)

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