Inklusion – ein weltweites Anliegen

22. November 2021 Inklusion
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Quelle: © momius / Foto Dollar Club

Die Vereinten Nationen (UN) erinnern mit dem »Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen« (3.12.) daran, dass die volle gesellschaftliche Teilhabe bei weitem noch nicht erreicht ist. Wie die UN im Staatenberichtsverfahren die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht, lesen Sie in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 11/2021.

Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf volle gesellschaftliche Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsleben ist nicht nur in Deutschland oder in der EU, sondern ein weltweites Anliegen. 

Wichtigste Rechtsgrundlage für das internationale Behindertenrecht ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Darin haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Vorgaben im Bezug auf die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzuhalten. Die Umsetzung der UN-BRK in Recht und Praxis der Vertragsstaaten überwacht der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In der November-Ausgabe von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie im Beitrag von Dr. Maren Conrad-Giese, wie das Berichtsverfahren funktioniert, mit dem der Ausschuss arbeitet, und wo die Berichte (online) verfügbar sind. Außerdem lesen Sie, welche Inklusionsziele der Nationale Aktionsplan (NAP) und die Aktionspläne der Bundesländer formulieren und wie sie umgesetzt werden. Prof. Dr. Daniel Hlava erläutert, zu welchen »angemessenen Vorkehrungen« im Sinne der UN-BRK Unternehmen und Behörden für Beschäftigte mit Behinderung verpflichtet sein können.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • Mehr zur Geschichte des UN-Gedenktags »International Day of Disabled Persons«
  • Wie das Staatenberichtsverfahren funktioniert
  • Welche Ziele im Nationalen Aktonsplan der Gesetzgeber schon umgesetzt hat

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Wie sich der Verselbständigungsbeschluss des Personalrats zu einem Dienststellenteil auf die SBV auswirkt (LAG Berlin-Brandenburg, 18.6.2021)
  • Schwerhörigkeit ist kein Kündigungsgrund (EuGH, 15.7.2021)

Jetzt zwei Ausgaben »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« gratis testen!

© bund-verlag.de (ck)                                       

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