Aktuell in "Der Personalrat"

Teilzeit im Schuldienst

13. März 2020
Bronze

Ausgezeichnet: Der Lehrerhauptpersonalrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern erzielt eine Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung. Dafür gab es den Deutschen Personalräte- Preis 2019 in Bronze

(...)

Gleichbehandlung von Teilzeit

In der »Dienstvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung « legten die Parteien fest, dass Teilzeit »nicht nur« als Halbtagsarbeit zu verstehen ist, sondern »jede reduzierte Arbeitszeit unterhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten«. Teilzeitbeschäftigte sind bei der Besetzung mit Vollzeitbeschäftigten gleich zu behandeln. In der Dienstvereinbarung sind die Schritte des Antrags- und Auswahlverfahrens dargelegt, ebenso die wesentlichen Rechte und Pflichten innerhalb der Teilzeit und die Rückkehr aus der Teilzeit.

Zu den besonderen Regelungen im Schulbereich zählen unter anderem:

  • Rechtsanspruch auf einen freien Tag bei einem Beschäftigungsumfang von mehr als Zweidrittel.
  • Vollständige Befreiung an freien Tagen von der Dienstpflicht, »sprich: ein freier Tag ist auch ein freier Tag«, erläutert Morawetz.
  • Festlegung der Anzahl der Freistunden auf eine Obergrenze von zwei Unterrichtsstunden pro Tag und drei Stunden pro Woche.
  • Vermeidung von geteiltem Unterricht (Vor- und Nachmittag) und von weniger als zwei Unterrichtsstunden pro Tag.
  • Übertragung besonderer Aufgaben durch die Lehrerkonferenz erfolgt unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs
  • Beteiligung der Teilzeitkräfte an allen Aufgaben, die im Bereich Schule erfüllt werden müssen, erfolgt entsprechend

Rechtssicher und flexibel

Der Lehrerhauptpersonalrat legte von Beginn zudem Wert darauf, dass die Dienstvereinbarung nicht statisch ist und bereits bei Unterzeichnung Ende Mai 2017 einigten sich die Parteien auch darauf, dass die Regelungen für Referendare gelten, die beabsichtigen, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren.

Derartige Vereinbarungen sind in den meisten anderen Bundesländern in Verwaltungsvorschriften ausgestaltet und unterliegen der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung der Stufenpersonalräte. Damit können sie aber vom Personalrat weniger als Dienstvereinbarungen beeinflusst werden und sind dem Inhalt nach auch weniger stark an den Interessen der Beschäftigten orientiert. Daher war es dem Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern von Beginn an wichtig, dass eine rechtsverbindliche Dienstvereinbarung geschlossen wird. Für dieses schlüssige Vorgehen und die erzielten Ergebnisse erhielt das Gremium den Deutschen Personalräte-Preis 2019 in Bronze.

► Zum vollständigen Beitrag "Teilzeit im Schuldienst" in der Zeitschrift "Der Personalrat" 3/2020, S. 24f.

► Onlinepräsentation der Preisträger

 

 

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