So steigt der Mindestlohn

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023 rechtsverbindlich um. Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Hintergrund: Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
Seit dem 1.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Zeitstunde.
Quelle:
Pressemitteilungen des BMAS vom 15.11.2023 und 30.9.2022
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