Arbeitsrecht

Streit in Zahlen

19. Februar 2020
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Quelle: © VRD / Foto Dollar Club

Nach dem »Streitatlas« einer großen Rechtsschutzversicherung ist Köln die streitbarste Stadt Deutschlands, dicht gefolgt von Leipzig und Düsseldorf. Aber was ist so wichtig, um dafür vor Gericht ziehen? Vor Arbeits- und Sozialgerichten geht es um oft um die ganze Existenz. Hier geben die Zahlen des DGB-Rechtsschutzes genauere Auskunft.

Die legendäre Filmdiva Zsa Zsa Gabor (1917-2016) hatte eine klare Ansicht: »Es hat keinen Sinn, mit Männern zu streiten - sie haben ja doch immer Unrecht«. Mit dieser Überzeugung hat die im Laufe ihres Lebens acht Mal verheiratete Schauspielerin selbst eine ganze Reihe Prozesse geführt - wegen Scheidung, Strafmandaten im Straßenverkehr, Rufschädigung und Schadenersatz. 

Damit deckte der Filmstar einen Großteil der Konfliktfelder ab, die auch der »Streitatlas« der Rechtsschutzversicherung Generali in Deutschland seit 2013 erfasst. Während im Bundesländer-Vergleich laut Generali die Stadtstaaten Hamburg und Berlin die prozessfreudigsten Einwohner haben, liegt unter den einzelnen Großstädten Köln mit 322 Streitfällen pro 1000 Einwohnern in Führung, dicht gefolgt z. B. von Leipzig (307) und Düsseldorf (306). 

Für die Arbeitsgerichte berichtet die Rechtsschutzversicherung: Auf Platz 1 der Streitthemen im Arbeitsrecht liegt mit 30,9 % das Thema Vergütung, gefolgt von Kündigungsprozessen (15,9 %) und Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis (13,5 %). 

Allerdings bilden diese Zahlen zur Streitkultur nicht unbedingt die Arbeitnehmerperspektive ab, da die Rechtsschutzversicherer ja auch Unternehmen, also Arbeitgeber, als Kunden haben. 

DGB-Rechtsschutz vermittelt genaueres Bild

Im Gegensatz zum Unternehmen geht es für Arbeitnehmer im Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht oft um Lebensunterhalt und Existenzgrundlage.

Hier zeigt der DGB-Rechtsschutz, der die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten vor Arbeits- und Sozialgerichten vertritt, ein differenzierteres Bild.

Arbeitsgerichte: Kündigung und Gehalt 

Nach dem Jahresbericht 2019 des des DGB-Rechtsschutzes ging es in den Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz um:

Kündigungen 
- Betriebsbedingte Kündigungen: 10833 Verfahren (21 %)
- Verhaltensbedingte Kündigungen: 2873 Verfahren (5,6 %) 
- Personenbedingte Kündigungen: 1173 Verfahren (2,3 %)
- Befristungen: 620 Verfahren (1,2 %) 
- sonstige streitige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses: 286 Verfahren (0,6 %)


Lohn und Gehalt:
- Arbeitsentgelt allgemein: 26986 Verfahren (52,2 %)
- tarifliche Eingruppierung 810 Verfahren (1,6 %)

Sonstiges:
- Betriebliche Altersversorgung: 391 Verfahren (0,8 %)
- Verschiedenes, z. B. Arbeitszeugnisse: 7709 Verfahren (14,9 %)

Sozialgerichte: Schwerbehinderung und Arbeitslosengeld

Weniger bekannt ist, dass der DGB-Rechtsschutz die Gewerkschaftsmitglieder auch vor den Sozialgerichten vertritt - von der Schwerbehinderten-Anerkennung bis zum Streit um Altersrente und Grundsicherung. Vor den Sozialgerichten erster Instanz waren 2019 die wichtigsten Themen:

  • Schwerbehindertenrecht: 8623 Verfahren (23,9 %)
  • Grundsicherung für Arbeitslose: 6212 Verfahren (17,2 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 5784 Verfahren (16,0 %)
  • Rentenversicherung: 5263 Verfahren (14,6 %)
  • Krankenversicherung: 4047 Verfahren (11,2 % )
  • Unfallversicherung: 3251 Verfahren (9,0 %)
  • Pflegeversicherung: 411 Verfahren (1,1 %)

Weiterführende Infos:

© bund-verlag.de (ck) 

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