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»Ungestüme Sammelwut«

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Quelle: pixabay

Mark Zuckerberg hat angekündigt, die Messenger-Dienste Facebook, WhatsApp und Instagram zusammenzulegen. Für den Chef der Netzwerke ein logischer Schritt zur Optimierung des Geschäftsmodells. Und ein Albtraum für Verbraucher und Datenschützer, meint der Datenschutzexperte Prof. Dr. Peter Wedde in der Fachzeitschrift »Computer und Arbeit« 3/2019.

Entgegen früherer Beteuerungen will Mark Zuckerberg einen riesigen Datenpool schaffen. Was sollen nun User, unzählige Kindergärten und Vereine machen, die über die Chat-Dienste verbunden sind? Die Datenkraken verlassen?

Prof. Dr. Peter Wedde:

Mit Blick auf die ungestüme Sammelwut des Facebook-Konzern ist es naheliegend, den von dort angebotenen Diensten den Rücken zu kehren. Dass das geht, hat jüngst die Bundeskanzlerin Angela Merkel demonstriert und den Zugang zu ihrem Facebook-Accounts einfach stillgelegt. Für viele Nutzer kommt ein solches Vorgehen aber wohl aufgrund der weiten Verbreitung und des hohen Vernetzungsgrads der verschiedenen Facebook-Dienste wohl nicht in Betracht. Wer diese Dienste weiter nutzen und zugleich hemmungslose Datensammlungen begrenzen will, der kann aber von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Zusammenführung und Auswertung seiner personenbezogenen Daten ganz einfach widersprechen. Gleiches gilt für andere Anbieter, die Facebook Daten zur Verfügung stellen. Diese kann man im Rahmen eines Widerspruchs auffordern, die Weitergabe von personenbezogenen Daten an das soziale Netzwerk zu unterbinden. Werden eingelegte Widersprüche nicht beachtet, können die staatlichen Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden.

Das Kartellamt will Facebooks Macht beschränken, weil es seine Position missbrauche. Das Sammeln von Daten auf fremden Websites soll verboten werden. Ein erster Schritt zur Zerschlagung des Netzwerks?

Prof. Dr. Peter Wedde:

Das Vorgehen der deutschen Kartellbehörde ist ein wichtiger und mutiger Schritt in die richtige Richtung. Er setzt ein deutliches Zeichen gegen die Datensammelwut mächtiger Konzerne. Es ist zudem erfreulich, dass diese Behörde die Ausnutzung und den Missbrauch einer bestehenden Zwangssituation deutlich benennt. Bleibt nur zu hoffen, dass eine Reduzierung der Sammelwut und der hieraus resultierenden Erkenntnismöglichkeiten mit den starken Mitteln des Kartellrechts gelingt. Wichtig wäre vor dem Hintergrund der kartellrechtlichen Feststellungen nun aber auch ein konsequentes Nachfassen der staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden. Diese können festgestellte Datenschutzverstöße mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Geldbußen sanktionieren. Ein aktives und europaweites Handeln der Datenschutzaufsicht könnte Konzernen wie Facebook verdeutlichen, dass das neue Datenschutzrecht nun wirklich genommen und beachtet werden muss.

Facebook unterstützt mit einem Millionenbetrag die TU München bei der Forschung zur Ethik in der Künstlichen Intelligenz. Was bezweckt das Netzwerk damit?

Prof. Dr. Peter Wedde:

Aus der Sicht von Wissenschaftlern sind millionenschwere Zuwendungen erfreulich. Die Zahlung an die TU München ist aber auch ein sehr geschickter Marketingcoup. Immerhin hat sie Facebook eine bundesweite Presseresonanz mit teilweise positiver Tendenz eingebracht. Ob das wichtige Thema der „Digitalen Ethik“ durch diese Zahlung vorangebracht wird, bleibt abzuwarten. Das lässt sich erst seriös beurteilen, wenn aus München Ergebnisse vorliegen. Wenn allerdings Facebook wirklich an einer ethischen Ausgestaltung von KI-Anwendungen interessiert ist, dann sollte der Konzern seinen regelmäßigen Beteuerungen, weitere Datenschutzverstöße durch mehr Schutzvorkehrungen auszuschließen, schnell nachprüfbare Taten folgen lassen. In Betracht käme hier beispielsweise eine vorbildliche Umsetzung der in der EU-Datenschutzgrundverordnung enthaltenen allgemeinen Datenschutzgrundsätze, zu denen neben der Transparenz der Verarbeitung etwa auch die Beachtung der Zweckbindung, die Datenminimierung oder eine Speicherbegrenzung gehört. Die Durchführung eines permanenten Datenabgleichs mit allen zur Verfügung stehenden personenbezogenen Daten lässt sich mit diesen zwingenden Grundsätzen wohl kaum in Einklang bringen – und das ist das Gegenteil eines ethischen Handelns. 

Mehr lesen im Magazin der »Computer und Arbeit« 3/2019, S. 6 f.

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Der Interviewpartner:

Wedde_Peter_kleinDr. Peter Wedde

Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein.

 

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