Gehalt

Wann der Lohn trotz Quarantäne zu zahlen ist

17. Mai 2022
Löhne Gehälter Lohn Gehalt Entgelt Arbeitsentgelt Sozialversicherung Ordner
Quelle: magele_Dollarphotoclub

Der Arbeitgeber kann durchaus Regeln aufstellen, bei deren Nichtbeachtung der Entgeltanspruch entfällt. Aber es gibt klare Grenzen. Verletzt er sie, können Beschäftigte ihren Lohn erfolgreich einklagen - so das LAG Berlin-Brandenburg.

Das war der Fall

In der Hochphase der Corona-Pandemie stellt ein Arbeitgeber aus dem Lebensmittelhandel für den gesamten Betrieb ein Hygienekonzept auf, das im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung entwickelt und permanent aktualisiert wurde. Rückkehrer aus Risikogebieten mussten sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Während der Quarantäne sollten die Lohnfortzahlungsansprüche entfallen. So teilte es der Arbeitgeber der Belegschaft mit. Von Reisen ins Ausland wurde abgeraten.

Ein Beschäftigter, der aus der Türkei (Risikogebiet) zurückkam und laut mehrerer Tests nicht infiziert war, wollte seine Arbeit – trotz der Quarantäne - aufnehmen. Er wurde abgewiesen. Der Arbeitgeber kürzte das Gehalt entsprechend.

Das sagt das Gericht

Der Beschäftigte muss sein Gehalt weiter bekommen. Der Vergütungsklage ist stattzugeben. Der Beschäftigte hat seine Arbeit angeboten, damit ist der Arbeitgeber in den sogenannten Annahmeverzug geraten.

Der Beschäftigte hat seine Arbeitsleistungen am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der richtigen Art und Weise angeboten. Dem steht das Hygienekonzept nicht entgegen. Der Beschäftigte war nicht nur tatsächlich in der Lage, seine Arbeitsleistung zu erbringen, sondern auch rechtlich.

Gesetzliche Quarantäne kann Folgen für Vergütung haben

Eine rechtliche Unmöglichkeit hätte nur im Fall einer gesetzlich angeordneten Quarantäne bestanden. Der Arbeitgeber war nicht befugt, einseitig den Verlust des Entgeltanspruchs im Fall einer Quarantäne zu regeln. Dies ist vom Direktionsrecht nicht gedeckt.

Der Arbeitgeber kann zwar zum Schutz einer Pandemie weitreichende Regelungen – Maskenpflicht, Hygienregeln – bis hin zum Betretungsverbot regeln. Über die Vergütungsregeln allerdings kann er nicht befinden.

Das muss der Betriebs- oder Personalrat wissen

Anders als bei der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Testung auf das Corona-Virus (vgl. LAG München, Urteil vom 26.10.2021 – 9 Sa 332/21 sowie des LAG Hamburg, Urteil vom 13.10.2021 – 7 Sa 23/21), wo der Vergütungsanspruch allein deswegen verlorenging, weil die jeweiligen Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht vertragsgemäß erbringen wollten und deswegen leistungsunwillig waren, regelt der Arbeitgeber hier nicht den Inhalt der Arbeitsleistung, sondern einseitig einen Verlust des Entgeltanspruchs. Dies ist vom Direktionsrecht nicht gedeckt.

© bund-verlag.de (fro)

Quelle

LAG Berlin-Brandenburg (02.03.2022)
Aktenzeichen 4 Sa 644/21
Newsletter 2024 viertel - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille