Bürgermeister muss Personalrat anhören
Der Bürgermeister hatte dem zuständigen Abteilungsleiter den Sachbereich »Flüchtlingsunterbringung« entzogen und selbst die Aufgabe übernommen. Darin sah der Personalrat der Verbandsgemeinde, dessen Vorsitzender der abgesetzte Abteilungsleiter ist, einen Verstoß gegen das rheinland-pfälzische Landespersonalvertretungsgesetz.
Sachbereichsentzug nur mit Personalrat
Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Der Bürgermeister hat mit seinem Vorgehen gegen § 78 LPersVG verstoßen. Denn die Übertragung einer Tätigkeit von mehr als zwei Monaten sei ebenso wie deren Entzug mitbestimmungspflichtig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz einlegen.
Quelle:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 8.3.2016
Aktenzeichen: 5 K 1244/15.MZ
Allgemeine Zeitung Mainz, Beiträge (online) vom 2. und 9.3.2016
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