Webinar »Das neue Hinweisgeberschutzgesetz«
23. August 2023

Personalräte haben sogar vielfältige Beteiligungsrechte, etwa:
- bei der Wahl des Meldekanals
- in personellen Angelegenheiten
- bei der Überwachung der Einhaltung des Gesetzes
Damit sie diese optimal ausschöpfen können, empfehlen wir das Webinar »Das neue Hinweisgeberschutzgesetz« der Kanzlei Kröll & Weber Rechtsanwälte, Frankfurt am Main.
Die Schwerpunkte des Webinars:
- Wer kann Hinweisgeber sein?
- Welche Verstöße können gemeldet werden?
- Wo und wie können Meldungen gemacht werden?
- Was ist bei der internen Meldestelle zu beachten?
- Wie sind Hinweisgeber geschützt?
- Welche Mitbestimmungsrechte haben Personalräte?
Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Personalratsschulung?
- Der öffentliche Dienst ist seit 2.7. verpflichtet, interne Meldestellen vorzuhalten – Personalräte müssen auf das Umsetzen des neuen Gesetzes achten.
- Die Besetzung der internen Meldestelle sollte nicht der Arbeitgeber alleine bestimmen – bei fehlendem Vertrauen der Beschäftigten werden ansonsten keine Hinweise eingehen.
- Auch bei der Auswahl des Meldekanals sollte der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte nutzen – damit die Vertraulichkeit gewährleistet ist.
Termine zur Auswahl:
19. September 2023 (09:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
18. Oktober 2023 (09:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
Kosten:
200 EUR plus 19% Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine erforderliche Schulungsveranstaltung, für die die Dienststelle die Kosten zu tragen hat. Wichtig: ein entsprechender Beschluss im Gremium.
Michael Kröll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kröll & Weber Rechtsanwälte, Frankfurt am Main: