Sonderpreis der Huk Coburg: Deutscher Personalräte-Preis 2016


sp_huk_2016

Bewerber/in: Gesamt-JAV Landeshauptstadt Dresden
Projekt: Dienstvereinbarung zur Regelung der Übernahme von Auszubildenden und Studentinnen/Studenten in den Dienststellen der Landeshauptstadt Dresden zur Anwendung des § 16a TVAöD-AT (DV Übernahme)
Beschäftigtenzahl: 13.000
Projektzeit:  

Kurzbeschreibung

Gesamt-JAV erreicht transparente Regeln zur Ausbildung.

Motiv

Im Februar 2013 schaffte die damalige Oberbürgermeisterin die Regelung zur Übernahme (Weisung 85) ab und begründete dies damit, dass § 16a TVAöD-AT das gleiche regeln würde. In der Folge wurde die Auswahl von Bewerbern sehr intransparent: Es wurde eine Rangfolge erstellt, die anhand von Beurteilungsbogen der Praxiseinsätze, aus dem Ergebnis der Zwischenprüfung und der Berufsschulnoten ohne Rechtsgrundlage erstellt wurde. Die abschließende Stellenbesetzung entsprach allerdings nicht immer der Rangliste, sodass der Eindruck entstand, Bewerber wurden „nach Sympathie“ eingestellt. Des Weiteren erhielt die GJAV keine Daten zu ausbildungsadäquaten Stellen, welche für die Übernahme in Frage kämen; die Dienststelle verwies hier lediglich darauf, dass genügend Stellen zur Verfügung stünden oder dass im Bereich der technischen Ausbildung keine Stellen vergeben werden könnten. Die GJAV strebte eine klare Regelung an.

Vorgehen

Die GJAV organisierte mehrere Klausurtagungen, an denen teilweise auch die örtlichen JAVen teilnahmen. Diesen JAVen wurde die „Dienstvereinbarung Übernahme“ mithilfe von Präsentationen vorgestellt und es wurden erste Anregungen gesammelt, anschließend wurde eine Dienstvereinbarung entworfen. Hierbei nutzte die GJAV ihr Initiativrecht nach § 83 SächsPersVG und übergab der Dienststelle den Entwurf, die den 1. Initiativantrag aber ohne ein Gespräch ablehnte. Ein Grund für die Ablehnung war die Forderung der GJAV, alle Auszubildende und Studierende unbefristet zu übernehmen. Dies lehnte die Dienststelle ab, da sie wegen dem Leistungsgedanken kein falsches Signal zu Beginn der Ausbildung geben wollte. Daraufhin überarbeitete die GJAV den Entwurf und nahm eine leistungsorientierte unbefristete Übernahme auf: Die ersten 5 Personen von einem Ausbildungsberuf/Studiengang, die die für den Bereich geforderten Punkte erreichen, werden sofort unbefristet übernommen. Dann legte die GJAV den Entwurf erneut vor. Es folgten zahlreiche Gespräche, in denen über jeden einzelnen Bereich verhandelt wurde. Besonders diskutiert wurde u.a. eine Bewerbungssperre für alle neu übernommenen Auszubildenden und Studierenden im 1. Jahr nach der Ausbildung, da die Dienststelle meinte, nur so könne die Bewährung bewertet und den Ämtern eine gewisse Kontinuität gegeben werden. Dies würde allerdings eine Benachteiligung der Auslernenden bei der Landeshauptstadt Dresden gegenüber Auslernenden anderer Kommunen darstellen, da diese sich sofort bei der Stadt bewerben könnten.

Ergebnis

Am 1. April 2016 trat die neue Dienstvereinbarung in Kraft. In dieser regelten die Parteien u.a., dass die Auszubildenden für ein Jahr zu übernehmen sind, festgelegt wurde ebenfalls die Rangfolge, wie Leistungen und Praxisbeurteilungen zu bewerten sind. Die von der Dienststelle geforderte Bewerbungssperre wurde nicht aufgenommen. Im Rahmen der neuen Dienstvereinbarung wurden auch die Beurteilungsbogen von Auszubildenden überarbeitet. In der Mitarbeiterzeitung des Gesamtpersonalrats informierte die GJAV über die neue DV, derzeit ist eine Postkarte in Druck, welche auf den Abschluss der Dienstvereinbarung hinweist. Inzwischen wirbt die Stadt selbst damit, eine unmittelbare und unbefristete Übernahme nach der Ausbildung anbieten zu können – entgegen dem vorher geäußerten Argument, dass dies dem Leistungsgedanken widersprechen würde.