Schwerbehinderung

Arbeitsmarkt soll inklusiver werden

12. Januar 2023
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Quelle: © D. Ott / Foto Dollar Club

Am 21.12.2022 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Mit dem vorgesehenen Maßnahmenpaket will die Regierung mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit bringen und halten – dies teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.

»Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Um das zu ändern, machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver. Menschen mit Behinderungen können so ihre Fähigkeiten besser einbringen und die deutsche Wirtschaft bekommt in Zeiten des Fachkräftemangels weitere dringend benötigte Fachkräfte«, sagte Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, beim Vorstellen des Entwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde als Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht und muss nun beraten und beschlossen werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Das Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern wird durch Einführen einer Genehmigungsfiktion beschleunigt . Anträge, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten demnach als genehmigt.
  • Der Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird nicht mehr begrenzt, er betrug bisher bis 40 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.
  • Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung wird nach einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz neu ausgerichtet. Betroffene werden dann als Expertinnen und Experten in eigener Sache besser bei der Arbeit des Beirats berücksichtigt.
  • Bei der Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird eine vierte Staffel eingeführt. Diese Höchstbeträge werden diejenigen Arbeitgebern entrichten, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen, die geringere Beträge vorsehen. Die vierte Staffel soll erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.
  • Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen zukünftig vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.
  • Unterstützt werden Arbeitgeber durch Einheitliche Ansprechstellen, die seit Jahresbeginn 2022 deutschlandweit errichtet werden. Sie beraten die Arbeitgeber unabhängig und trägerübergreifend zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie bei der Beantragung von Förderleistungen.

Linktipp:

Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, aktuelle Entwürfe und Stellungnahmen finden Sie hier beim BMAS:

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Lesetipp:

Eine ausführliche Darstellung und Kritik des Gesetzesvorhabens von Prof. Franz-Josef Düwell lesen Sie in "Schwerbehindertenrecht und Inklusion" (SuI), Ausgaben 2/2023 und 3/2023.

Quelle:

BMAS, Pressemitteilung vom 21.12.2022

© bund-verlag.de (ck)

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